Arbeitslosengeld 1

Hallo,

mich würde mal interessieren, was ich alles beantragen kann/muss wenn ich arbeitslos werde.
Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung und habe zuletzt 3 Monate als Sachbearbeiterin in der zentralen Vertriebsunterstützung gearbeitet. Dann zählt doch das letzte Netto oder ?
Gibt es auch eine Möglichkeit zus. zum Arbeitslosengeld noch Wohngeld o.ä. zu beantragen ? Denn von 60% vom letzten Netto werd ich wohl mit Miete etc. nicht um die Runden kommen…

Gruß

Nicky

Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung und habe zuletzt
3 Monate als Sachbearbeiterin in der zentralen
Vertriebsunterstützung gearbeitet. Dann zählt doch das letzte
Netto oder ?
Gibt es auch eine Möglichkeit zus. zum Arbeitslosengeld noch
Wohngeld o.ä. zu beantragen ? Denn von 60% vom letzten Netto
werd ich wohl mit Miete etc. nicht um die Runden kommen…

Hallo Nicky,

Was hast du in der Zeit davor gemacht?
Wenn du nur 3 Monate am Stück gearbeitet hast, wirst du wohl kaum Anspruch auf AlG1 haben. (dafür mußt du mindestens 12 Monate gearbeitet haben)
Für einen Wohngeldantrag darf ein gewisses Einkommen NICHT überschritten werden. Wieviel das ist, ist glaube ich von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Hier kann dir ein Anruf bei deiner Stadtverwaltung (Wohngeldstelle [Fachbereich Soziales]) weitere Hilfe sein. Bevor du Wohngeld beantragen kannst, mußt du den Bewilligungsbescheid über AlG1 erhalten haben, bei AlG2 ist die Miete (bis auf Kabelfernsehen) schon mit drin.

Gruß
Sticky

Vor den 3 Monaten habe ich 36 Monate lang eine Ausbildung zur IT-Systemkauffrau gemacht, das ist doch auch schon arbeiten oder nicht ?
Da hab ich doch auch schon einbezahlt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Dass stimmt nicht. Um ALG I zu bekommen, muss man in den letzten 3 Jahren 12 Monate gearbeitet haben. Dies ist also auch mit Unterbrechungen möglich. Und da Du ja zuvor eine Ausbildung gemacht hast, wo ebenfalls Sozialverischerungsabgaben getätigt wurden, hast Du auf jeden Fall Anspruch auf ALG I. Wieviel weiss ich jetzt nicht, aber ich glaube dass bei der Berechnung sämtliche Gehälter der letzten 12 Monate mit einbezogen werden.

Ja das mein ich ja… dass ich ALG 1 bekommen müsste.
Aber meine Frage ist, was man zusätzlich zum ALG 1 noch beantragen kann ? Weil ich denk mal nicht, dass man vom ALG die Miete und seinen Lebensunterhalt so einfach bezahlen kann oder ?
Wie sieht es zb. mit einem Mietzuschuss oder Wohngeld aus ?

Wie sieht es zb. mit einem Mietzuschuss oder Wohngeld aus ?

Mietzuschuss ist Wohngeld oder umgekehrt.
Das kannst du zusätzlich beantragen, und zwar nicht erst, wenn du den ALG-Bescheid in der Hand hast, denn du weißt ja nicht wie lange das dauert. Wohngeld wird vom Ersten des Monats an gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde. Den ALG-Bescheid kannst du nachreichen, wenn du ihn hast, dann wird berechnet, ob du Anspruch hast, und dann ggfls. ab Antragstellung nachgezahlt.

Gruß
Nelly

Vor den 3 Monaten habe ich 36 Monate lang eine Ausbildung zur
IT-Systemkauffrau gemacht, das ist doch auch schon arbeiten
oder nicht ?
Da hab ich doch auch schon einbezahlt.

hallo,

wenn du arbeitsentgelt bezogen hast, ja.

laura