habe 4 Monate gearbeitet - 14 Tage arbeitslos - dann wieder 3 Monate gearbeitet. habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld 1? Oder gilt das nur, wenn man ohne Unterbrechung 12 Monate zusammenhängend gearbeitet hat?
Hallo,
eine der Hauptvoraussetzungen für ALG 1 ist, dass man innerhalb der Rahmenfrist von 2 Jahren (d.h. in den letzten 2 Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit) mind. zusammengerechnet 1 Jahr sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat (also z.B. kein Minijob). Verbindlich kann das nur die Bundesagentur sagen, also sollte man den Antrag auf ALG 1 ruhig stellen.
Grüße
knuffel 1958