Hallo,
folgende frage: PersonXY hat seit letztes Jahr august einen befristeten Arbeitsvertrag und hat diesen auch wieder verlängert bekommen bis August 2013. Nun muss aber der Arbeitgeber PersonXY aus wirtschaftlichen gründen Kündigen. PersonXY war vor dem Arbeitsverhältnis arbeitslos und hat fast 14 Monate ALG1 bekommen. Nun ist ja dann fast genau ein Jahr um. Hat PersonXY wieder ansrpuch auf ALG1? Weil in der erklärung des Arbeitsamtes steht folgendes:
Die Hauptvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist die folgende: in einer Rahmenfrist, die vor der der Arbeitslosigkeit liegt und die drei Jahre beträgt, muss mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet worden sein, d.h. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt worden sein. Achtung: Ab dem 1. Februar 2006 wird die Anwartschaftszeit nur noch dann erfüllt, wenn man innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren (statt bisher drei) mindestens ein Jahr versicherungspflichtig war.
Das verstehe ich nicht ganz… Person XY ist nun zwar genau 360 tage versicherungspflichtig beschäftigt aber was hat das mit der Rahmenfrist von 2 Jahren zu tun? Müsste er noch ein Jahr arbeiten und bekommt deshalb nix? Aber warum dann 360 tage???
Lg,
Sonicht!