Arbeitslosengeld 1 -- Bemessungszeitraum

Hallo liebe Leute,

ich brauche dringend mal eure Hilfe. Habe folgendes Problem:

Die letzten 4,5 Jahre habe ich voll durchgearbeitet, 3,5 Jahre Vollzeit, 1 Jahr Teilzeit.

Leider wurde mein befristeter Arbeitsvertrag (Teilzeit) nicht verlängert, somit bin ich ab 1.11. arbeitslos.

Heute habe ich vom Amt eine Mitteilung bekommen, wieviel ich ab 1.11. bekomme und das ist viel zu wenig (unter 400 EURO).

Ich bin direkt zum Amt gefahren, die haben mir gesagt das die nur das eine Jahr, wo ich als Teilzeit beschäftigt war, berechnet haben.
Aber ich habe doch noch davor 3,5 Jahre voll gearbeitet mit einem guten Gehalt.
Laut Sachbearbeiterin sollten eigentlich 2 Jahre berechnet werden, also habe ich meinen Bescheid wiederrufen.

Nun meine Frage: Habe ich sehr gute Chancen mit dem Wiederruf oder nicht? Die Sachbearbeiterin konnte mir das nicht sagen…

Hoffe auf viele Antworten.

Danke !!

Gruß

Hallo Michael_89,

ich stecke momentan in einer ähnlichen Situation mit Anfrage, kann dir daher leider keine Antwort geben.

LG kakrola63

keine ahnung… soviel i aber weiß . zählt das einkommen der letzten 12 monate. diese komischen leute von der arge, wissen oft weniger als du selbst.+ widerruf kostet ja nix…alle möglichkeiten nutzen.

Hallo Michael,

bin kein Rechtsanwalt sondern nur Laie und kann keine verbindlichen Auskünfte erteilen.

Den Widerspruch würde ich auf alle Fälle einlegen.

Grundsätzlich betragt der Bemessungszeitraum ein Jahr.
Bitte prüfen Sie, ob die Voraussetzungen gem. SGB III (Sozialgesetzbuch) § 130, Abs. 2, Ziff. 4 vorliegen, was bei Ihrem Teilzeitarbeitsverhältnis unter Umständen zutreffend sein könnte. Wenn Sie dies bejahen können, dürfte meiner Meinung nach Ihr Widerspruch erfolgreich sein.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.

Viele Grüße

knuffel1958

Hallo,

Deine Sachberaterin hat recht, es müssen die letzten 2 Jahre angerechnet werden. Dabei ist es egal, wie lange du zuvor gearbeitet hast und wieviel du Verdient hast. Rechtlich gesehen hast du gute Chancen, solltest du einen Finanziellen engpass haben, kannst du zum Arbeitsamt gehen und einen Vorschuss beantragen. Nur in dringen Angelegenheiten bekommst du dann auch sofort eine Hilfe. Daher solltest du frühzeitig diesen Antrag stellen, wenn es absehbar ist.

LG