Hallo zusammen,
ist es wahr, dass das Arbeitsamt Einsicht auf das Bankkonto eines Arbeitslosengeldempfängers erhält? Wird die Agentur für Arbeit über Änderungen des Kontostands, zum Beispiel der Überweisung eines größeren Betrages informiert? Kann ein Anspruch bei einem bestimmten Vermögen erlischen?
Herzlichen Dank für die Antworten
S.
Wie schaut es mit dem Anspruch auf den Gründerzuschuss aus, bei Eröffnung eines neuen Gewerbes als Arbeitslosengeldempänger. Wird hier ein Kontostand erfragt/eingesehen?
Hallo
Bei Alg I ist der Konto-Vermögensstand so wichtig, als wenn ein Sack Reis in China umfällt… Es ist ein Anspruch den man durch Beitragszahlung erworben hat und kein Almosen wie HartzIV
Aus die Maus und nicht immer so olle Sch*****hausparolen glauben
LG
Der Mikesch
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Gründerzuschuss
hallo stefan,
nein, auch hier wird kein kontostand abgefragt, da bei stimmigem konzept der zuschuss gewährt wird.
es müssen jedoch noch 90 tage leistungsbzug vorhanden sein - also rechtzeitig alles beantragen und in die wege leiten.
zuschuss heisst: 9 monate gibt es gründerzuschuss in höhe des alg I + 300 euro für sozialversicherung und im anschluss nochmal 6 monate lange die 300 euro
gruss
Paragraphenmaus!
Wie schaut es mit dem Anspruch auf den Gründerzuschuss aus,
bei Eröffnung eines neuen Gewerbes als
Arbeitslosengeldempänger. Wird hier ein Kontostand
erfragt/eingesehen?
Nein.
Hier findet man ganz viele Informationen:
http://www.gruendungszuschuss.de/gruendungsfoerderun…
Bei Arbeitslosengeld 1 nicht. Bei Hartz 4 kann ich mir das schon vorstellen.