Arbeitslosengeld 1, Krankengeldbezug,

Wie ist es wenn man nach einer schweren Krankheit 78 Wochen krank geschrieben war & danach für 24 Monate Anspruch auf ALG1 hat & nach 10 Monaten erneut für längere Zeit (12 Monate)mit einem neuem Krankheitsfall krank wird? Hat man Anspruch & in welcher Höhe auf Krankengeld mit dem selben Betrag wie das ALG1? Bleib danach, wenn man wieder gesund sein sollte, der Restanspruch von 14 Monaten Arbeitslosengeld 1 erhalten?

Du erhältst für die ein und dieselbe Krankheit max. 78 Wochen entspricht 546 Tage Krankengeld. Musst darauf achten das der Arzt, eine andere Krankheit/Krankschreibung attestiert, als Du für die 78 Wochen bereits krankgeschrieben warst.

Da hast du etwas durcheinander gebracht, Anspruch auf ALG1 nach 24 Versicherungspflichtigen Monaten, sind 12 Monate. Natürlich musst Du die Voraussetzungen dafür erfüllt haben. Wenn Du 58 Jahre bist, dann stimmen schon die 24 Monate ALG 1. siehe Link (Webseite Tabelle)

Früherer Anspruch: Haben Sie in den letzten 4 Jahren schon einmal einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben und die Anspruchsdauer nicht voll ausgeschöpft, dann erhöht sich Ihr neuer Anspruch um diesen unverbrauchten Rest, maximal bis auf die Höchstdauer des erworbenen neuen Anspruchs.

Verjährung/Erlöschen des Anspruchs: Der erworbene Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt Ihnen nach seiner Entstehung vier Jahre lang erhalten. Das bedeutet, dass Sie innerhalb dieser Frist auf eine nicht verbrauchte Anspruchsdauer zurückgreifen können, falls Sie durch eine neue Beschäftigung oder durch andere Versicherungszeiten nicht erneut die Anwartschaftszeit erfüllen. Sind vier Jahre vergangen, kann der (Rest-)Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden.
Höhe des Anspruchs

http://www.arbeitsagentur.de/nn_546630/Navigation/ze…

Anspruchsdauer

Die Anspruchsdauer ist aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25638/Navigation/zen…

Selbstberechnung Arbeitslosengeld I (Kalenderjahr )
http://www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php

MfG

Hallo,

da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Viele Grüße

knuffel1958

Sorry, aber mit Krankengeld habe ich keine Ahnung.

LG
Topmad

Vielen Dank !! Sie haben mir sehr geholfen.Ich wünsche ihnen ein schönes Wochenende.Übrigens bin ich über 60 Jahre und gehe

mit 63 in Voll Rente.Vieleicht noch eine Frage:Hat es irgend einen Einfluss auf die Berechnung wenn man eine Behinderung mit 80% hat.
Du erhältst für die ein und dieselbe Krankheit max. 78 Wochen
entspricht 546 Tage Krankengeld. Musst darauf achten das der
Arzt, eine andere Krankheit/Krankschreibung attestiert, als Du
für die 78 Wochen bereits krankgeschrieben warst.

Da hast du etwas durcheinander gebracht, Anspruch auf ALG1
nach 24 Versicherungspflichtigen Monaten, sind 12 Monate.
Natürlich musst Du die Voraussetzungen dafür erfüllt haben.
Wenn Du 58 Jahre bist, dann stimmen schon die 24 Monate ALG 1.
siehe Link (Webseite Tabelle)

Früherer Anspruch: Haben Sie in den letzten 4 Jahren schon
einmal einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben und die
Anspruchsdauer nicht voll ausgeschöpft, dann erhöht sich Ihr
neuer Anspruch um diesen unverbrauchten Rest, maximal bis auf
die Höchstdauer des erworbenen neuen Anspruchs.

Verjährung/Erlöschen des Anspruchs: Der erworbene Anspruch auf
Arbeitslosengeld bleibt Ihnen nach seiner Entstehung vier
Jahre lang erhalten. Das bedeutet, dass Sie innerhalb dieser
Frist auf eine nicht verbrauchte Anspruchsdauer zurückgreifen
können, falls Sie durch eine neue Beschäftigung oder durch
andere Versicherungszeiten nicht erneut die Anwartschaftszeit
erfüllen. Sind vier Jahre vergangen, kann der (Rest-)Anspruch
nicht mehr geltend gemacht werden.
Höhe des Anspruchs

http://www.arbeitsagentur.de/nn_546630/Navigation/ze…

Anspruchsdauer

Die Anspruchsdauer ist aus der nachstehenden Tabelle
ersichtlich.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25638/Navigation/zen…

Selbstberechnung Arbeitslosengeld I (Kalenderjahr )
http://www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php

MfG

Bitteschön, habe ich gerne gemacht. Wünsche Ihnen ebenfalls ein schönes erholsames Wochenende.

Das monatliche Bruttoarbeitsentgelt (Sozialbrutto) ist weniger um den monatlichen Freibetrag. (Schwerbehinderung) Der wird v. (Sozialbrutto) abgezogen.

MfG
Wolfgang

Bsp.: Gesamtbrutto – steuerfreie Beträge (Reisekosten) =
Sozialbrutto (Basis f. Sozialversicherung)

GdB v. 80% = Jahresfreibetrag 1060 / monatlicher Freibetrag 88,33

Sozialbrutto – monatlicher Freibetrag 88,33 = Steuerbrutto (Basis f. Steuern)

Den Anspruch auf Krankengeld kann ich nicht beantworten.
Der Anspruch auf den Rest des Arbeitslosengeldes verjährt erst nach 4 jahren nach Beginn des Anspruches. Krankengeld begründet u. U. einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld. D.h. wenn Sie ein Jahr Krankengeld erhalten erhöht sich der Anspruch wieder um 6 Monate. Maximal jedoch wieder auf 2 Jahre.

Ich hoffe und glaube, das hat sich in der Zwischenzeit nicht geändert.
Das ist keine Rechtsberatung, nur eine Info.
Viele Grüße
Lukas