Arbeitslosengeld 1 oder Hartz4?

Hallo Zusammen,

ich hätte da mal eine Frage zur Zuständigkeit beim Arbeitslosengeld. Ich fasse mal kurz meine Situation zusammen:

Mein Arbeitsverhätnis (Einfacher Helfer in Vollzeit) endet Ende November und eine Verlängerung ist nicht in Sicht. Beim Arbeitsamt hab ich mich natürlich schon rechtzeitig gemeldet. Nun hab ich aber von meinem Arbeitgeber ein Angebot in meinem eigenen Beruf erhalten, dieser wäre aber nur ein 400€ Job, bzw. auch darunter. Aber ich werde diese Chance natürlich sofort wahrnehmen und spreche mich bald mit ihm ab.

Nun werd ich aber mit dem Lohn meine Miete nicht zahlen können und auf die Schnelle einen zweiten Job zu finden werde ich bestimmt nicht, bewerbe mich aber trotzdem wie verückt in jeglicher Tätigkeit.

Wer wird mich den aber bis dato unterstützen bis ich einen zweiten Job habe? Das Arbeitsamt oder kommt Hartz4 in Frage?

Ich mag beides nicht, ich war noch nie Arbeitslos aber hab nur Angst das ist einen zweiten Job nicht sofort finde.

Ich hab nur grobe Informationen vom Arbeitsamt bekommen das sie mich nur dan unterstützen wenn ich unter 15 Stunden arbeite, heisst unter 400€? Die haben da Ihre Richtlinien und da blicke ich nicht durch, daher es ja die Unterschiede zwischen Teilzeitjob, Minijob, 400€Job und Nebenjob gibt?

Ich würde natürlich lieber eine Unterstützung vom Arbeitsamt bekommen anstatt vom Hartz4 :frowning:

Ist dem Arbeitsamt dann nur die Wöchentliche Stundenzahl von bedeutung oder der gesamte Monatslohn?

Könnte mich da jemand bitte Aufklären, ich wäre sehr sehr Dankbar!

Lieben Gruß

Helios

Hallo,
das rechnet Ihr Berater Ihnen genau beim Arbeitsamt aus. Uns nur da können Sie eine genaue Antwort erhalten. Es ist leider genau wie Sie sagen, die Paragraphen kennen nur Ihre Berater ganz genau.
Mal kommt es auf die Stunden, oder auch auf den Gering verdienst an.
LG
glaub nicht alles

Hallo,
wenn du nur 400€ verdienst, ist dies ein Minijob ab 410€ bist du Sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Was aber zur Folge hat das du Finanziell weniger zur Verfügung hast.Das erstmal dazu. Wenn du noch nie Arbeitslos warst, so hast hast du, vorrausgesetzt du warst in den letzten 12 Monaten ununterbrochen sozialversichrungspflichtig beschäftigt Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Das ist so und schließlich hast du dann ja auch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt.Wenn du Arbeitslosengeld bekommst, so musst du natürlich dein Einkommen angeben.Sollte dieses unter 401 € liegen wird das mit deinem ALG verrechnet. Ist es höher, also bist du sozialversichrungspflichtig angestellt sollte dein Amt, wenn dein Einkommen zur Sicherung deiens Lebensunterhaltes nicht ausreicht noch eine Lösung parat haben. Bitte nochmal genauer Nachfragen und die Leute auch ein wenig Nerven.

Grüße Jobhunter

Hallo Helios,

es gibt tatsächlich nur die Lösung mit 15h Arbeitszeit, damit die Agentur für Arbeit Leistungen erbringt.

Der 400 Euro Job ist das sicher? Was heißt bis zu?

Wie lange waren Sie denn davor angestellt. Wie viele Monate haben Sie Vollzeit gearbeitet?

Wo leben Sie?

Beste Grüße

Warum machst Du nicht einfach einen Termin beim Arbeitsamt aus und lässt Dich da ausführlich beraten? Auch Hartz4 wird übers Arbeitsamt ausbezahlt.

Viel Erfolg.

Guten Tag.

Damit Sie Arbeitslosengeld beziehen können, darf die wöchentliche Arbeitszeit nicht die 15h erreichen, also max. 14h und 59mon pro Woche dauern.
Sie haben beim Arbeitslosengeld einen Freibetrag von 165,-€, alles was darüber ist wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Sollten Sie 15h/Woche oder mehr arbeiten, müssten Sie Arbeitslosengeld 2 beantragen, da dann Ihr Anspruch Alg wegfällt.