Hallo Zusammen,
ich hätte da mal eine Frage zur Zuständigkeit beim Arbeitslosengeld. Ich fasse mal kurz meine Situation zusammen:
Mein Arbeitsverhätnis (Einfacher Helfer in Vollzeit) endet Ende November und eine Verlängerung ist nicht in Sicht. Beim Arbeitsamt hab ich mich natürlich schon rechtzeitig gemeldet. Nun hab ich aber von meinem Arbeitgeber ein Angebot in meinem eigenen Beruf erhalten, dieser wäre aber nur ein 400€ Job, bzw. auch darunter. Aber ich werde diese Chance natürlich sofort wahrnehmen und spreche mich bald mit ihm ab.
Nun werd ich aber mit dem Lohn meine Miete nicht zahlen können und auf die Schnelle einen zweiten Job zu finden werde ich bestimmt nicht, bewerbe mich aber trotzdem wie verückt in jeglicher Tätigkeit.
Wer wird mich den aber bis dato unterstützen bis ich einen zweiten Job habe? Das Arbeitsamt oder kommt Hartz4 in Frage?
Ich mag beides nicht, ich war noch nie Arbeitslos aber hab nur Angst das ist einen zweiten Job nicht sofort finde.
Ich hab nur grobe Informationen vom Arbeitsamt bekommen das sie mich nur dan unterstützen wenn ich unter 15 Stunden arbeite, heisst unter 400€? Die haben da Ihre Richtlinien und da blicke ich nicht durch, daher es ja die Unterschiede zwischen Teilzeitjob, Minijob, 400€Job und Nebenjob gibt?
Ich würde natürlich lieber eine Unterstützung vom Arbeitsamt bekommen anstatt vom Hartz4
Ist dem Arbeitsamt dann nur die Wöchentliche Stundenzahl von bedeutung oder der gesamte Monatslohn?
Könnte mich da jemand bitte Aufklären, ich wäre sehr sehr Dankbar!
Lieben Gruß
Helios