Arbeitslosengeld 1 "pausiert"?

Sehr geehrte Damen und Herren,

letztes Jahr habe ich vom 1.6.2013 bis zum 4.9.2013 Arbeitslosengeld 1 bezogen. Da ich aber vorher schon wusste, das meine Schulische Weiterbildung ( die am 4.9.2013 begonnen hat) nicht vom Arbeitsamt gefördert wird, habe ich mich dann für diesen Termin vom Arbeitslosengeld 1 abgemeldet. Ich habe einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1 von 360 Tagen.

Nun, 1 Jahr später habe ich meine schulische Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen und möchte für die Dauer vom 1.8.2014 bis zum Beginn meines Studiums am 1.10.2014 wieder Arbeitslosengeld 1 mit meinem Restanspruch beziehen. Ist dies möglich?

Hallo,

Nun, 1 Jahr später habe ich meine schulische Weiterbildung
erfolgreich abgeschlossen und möchte für die Dauer vom
1.8.2014 bis zum Beginn meines Studiums am 1.10.2014 wieder
Arbeitslosengeld 1 mit meinem Restanspruch beziehen. Ist dies
möglich?

Um nicht gegen FAQ 1129 zu verstoßen nur soweit, lese §§ 138 Abs. 1 sowie 142 u. 143 SGB III