Sehr geehrte Damen und Herren,
letztes Jahr habe ich vom 1.6.2013 bis zum 4.9.2013 Arbeitslosengeld 1 bezogen. Da ich aber vorher schon wusste, das meine Schulische Weiterbildung ( die am 4.9.2013 begonnen hat) nicht vom Arbeitsamt gefördert wird, habe ich mich dann für diesen Termin vom Arbeitslosengeld 1 abgemeldet. Ich habe einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1 von 360 Tagen.
Nun, 1 Jahr später habe ich meine schulische Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen und möchte für die Dauer vom 1.8.2014 bis zum Beginn meines Studiums am 1.10.2014 wieder Arbeitslosengeld 1 mit meinem Restanspruch beziehen. Ist dies möglich?