Arbeitslosengeld 1 Restanspruch des vorherigen Satzes nach über 2 Jahren ?

Hallo an alle Wissenden,

vorab : es geht nicht um mich, darum kennen ich nicht alle Details, aber ich denke ich kenne die wichtigsten Punkte und frage deshalb für eine Freundin die im Internet nicht so oft unterwegs ist.

Also, angenommen jemand hatte 20 Jahre am Stück, ohne Unterbrechung, als Angestellte gearbeitet und dann ihren Job verlohren (Schließung der Filialen im Bankgeschäft). ALG 1 wurde daraufhin bezogen und sie hat dann einen befristeten Job für 2 Jahre bekommen. 4 Monate ALG1 standen ihr zu diesem Zeitpunkt noch zu als sie den neuen Job begann.

Nun ist sie 56 Jahre alt und der befristete Job läuft aus und kann leider nicht verlängert werden. Dadurch, dass sie in den 2 Jahren sehr viel weniger verdient hatte, bekommt sie nun auch weniger ALG1.

  1. Frage: Bekommt sie nun, beding durch ihr Alter, 1,5 Jahre ALG 1 ? oder nur 1 Jahr?

  2. Frage: Steht ihr noch der höhere Berechnungssatz von der vorherigen Arbeitlosigkeit für 4 Monate lang zu, oder wird sie ab dem ersten Tage der Arbeitslosigkeit den niedrigeren (neu berechneten) Satz erhalten?

Danke schonmal im Voraus!

Liebe Grüße

Hallo!

Man muss ausrechnen, wie lange sie in den letzten 5 Jahren einen Job hatte und Beiträge gezahlt hatte.
daraus ergibt sich die Anspruchdauer

https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485826

Durch den neuen Job über 2 Jahre (wenn 24 volle Monate) hat man einen neuen Anspruch von 1 Jahr erworben.
Der alte Restanspruch ist zwar noch nicht verwirkt (erst nach 4 Jahren),aber die kommen ja nicht auf den neuen Anspruch oben drauf !
Hier sind die 4 Monate unwirksam.

Und die Höhe des ALG richtet sich m.E. nur nach dem Gehalt aus dem 2 jährigen befristeten Job.

MfG
duck313

Hallo das war nicht wirklich meine Frage . Ich wollte wissen, ob ihr die 4 Monate mit dem höheren Satz noch zustehen?

Ich meinte Folgendes:
Zum Besipiel, angenommen sie bekommt 12 Monate ALG1 , dann wären es die ersten 4 Monaten mit dem höheren Satz und dann 8 Monate mit niedrigem Satz.

Oder wenn sie 18 Monate ALG 1 bekommt, entsprechend die ersten 4 Monaten mit dem höheren Satz und dann 14 Monate mit niedrigem Satz…