Arbeitslosengeld 1 richtig berechnet?

Hallo ihr :smile:

Ich bin ab dem 1.10.2016 arbeitslos.

Meinen Antrag habe ich jetzt schon abgegeben und auch ne Bewilligung das das Amt zahlt.

Mein Arbeitgeber hat diese Arbeitsbescheinigung noch nicht abgegeben.
nur ich bekomme noch Weihnachstgeld mit dem September Geld von der Firma.

Im letzten Jahr viel das Weihnachtsgeld wegen Krankheit schmäler aus.

Warum weiß das Arbeitsamt jetzt schon wie hoch mein Arbeitslosengeld sein wird?
Da fehlt ja dann wenn die das rückwirkend (12 Monate) das Weihnachtsgeld komplett bei der Berechnung,das ich im September ja noch bekomme.Das ist ja dann gar nicht mit einbezogen.

Weiß da jemand Rat?

Liebe Grüße vom Zitronenfalter

Servus,

offenbar hat der Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung übermittelt. Wenn diese später geändert wird, weil bisher noch nicht bescheinigte beitragspflichtige Einmalzahlungen dazu kommen, wird auch der Leistungsbescheid geändert. Es sei denn (das geht aus dem beschriebenen Sachverhalt nicht hervor), es ist gar kein neuer Anspruch erworben worden und der noch nicht verbrauchte Rest eines früheren Anspruches läuft weiter. Dass hier ein Bescheid über die künftigen Leistungen ergeht, noch bevor die letzte Periode im aktuellen Arbeitsverhältnis abgerechnet ist, spricht dafür, dass hier kein neuer Anspruch im Spiel ist.

Auf dem Bescheid steht drauf, wie die bewilligte Leistung berechnet wurde.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank für deine Antwort Aprilfisch :smiley: