bin seit 12.09.alg1 , möchte am 13.10.10 für 14 tage in der türkei urlaub machen,geht das ?
bin seit 12.09.alg1 , möchte am 13.10.10 für 14 tage in der
türkei urlaub machen,geht das ?
Hallo,
in den ersten 3 Monaten der Arbeitslosigkeit darf die Ortsabwesenheit nur in besonderen Ausnahmefällen genehmigt werden. z.B. Todesfall, der Urlaub war schon vor der Kündigung gebucht. - die wollen die Buchung sehen, oder wenige andere Gründe. .
Einfach bei der Agentur fragen.
Einen generellen Urlaubsanspruch gibt es definitiv nicht.
Bei der Arbeitsagentur und bei Hartz IV nennt sich das Ortsabwesenheit.
Später wird die Ortsabwesenheit nur genehmigt, wenn nichts besonders wie Maßnahmen, Arbeit, Vorstellung usw.
Viele Grüße
Lukas