Arbeitslosengeld 1oder 2

ich habe jetzt 13monate gearbeite, habe mich arbeitslos gemeldet und habe heute meinen antrag bekommen, aber sgb ii was ja hartz 4 ist, ab wann bekommt man arbeitslosen geld 1 ich steige da nicht mehr durch
Bin über 25jahre

MFG

Nach 12 Monaten hat man ALG I Anspruch. Arbeitssuchend (persönlich) meldet man sich bei der Agentur für Arbeit, sobald man weiß, daß man arbeitslos werden wird. (Sonst Sperrzeit) Arbeitslos meldet man sich persönlich am ersten Tag, an dem man arbeitslos ist.
Dann bekommt man den Antrag auf ALG I.

Wenn man dich zum Jobcenter geschickt hat um einen Antrag auf ALG II zu stellen dann liegt das sicher daran, daß du zu wenig ALG I zu erwarten hast…warum auch immer.

ich rate dir dringend dich in einem Arbeitslosenforum (z.B. www.elo-forum.org) zu informieren…aufgrund deiner Angaben kann ich nicht mehr dazu sagen.

Hallo,

bin nur Laie und kann keine verbindlichen Auskünfte erteilen.

Nach meiner Kenntnis besteht bei sozialversicherungspflichtiger, ununterbrochener Tätigkeit von mind. 12 Monaten ALG 1-Anspruch.

Viele Grüße

knuffel1958

Anspruch auf ALG1 nach 24 Versicherungspflichtigen Monaten, sind 12 Monate. Natürlich musst Du die Voraussetzungen dafür erfüllt haben.
siehe Link (Webseite Tabelle)

Anspruchsdauer bei kurzer Anwartschaftszeit
siehe ebenfalls Link (Webseite Tabelle)

Anwartschaftszeit
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Cont…

Anspruchsdauer

Die Anspruchsdauer ist aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25638/Navigation/zen…

Mit freundlichen Grüßen

Hallo

ALG 1 ist leider nicht mein Schwerpunktbereich, aber schau’ mal hier rein…links in der Box durchklicken wg. Anspruchsvoraussetzungen usw.: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25650/Navigation/zen…

(Falls ein ALG1-Anspruch besteht und das ALG1 plus Wohngeld den Bedarf nicht decken, dann kann man -ergänzend zum ALG1 und statt Wohngeld- auch ALG2 beantragen.)

Alle Antragsformulare hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26694/Navigation/zen…

LG

Hallo,

Anspruch auf Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit hat man, wenn man in den letzten 2 Jahren mind. 12 Monate versicherungspflichtig (!) beschäftigt war.
400€-Jobs sind nicht versicherungspflichtig, da keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden.
Ich gehe daher mal davon aus, dass du nicht versicherungspflichtig beschäftigt warst.

Arbeitslosengeld II von der ARGE/dem Jobcenter bekommt man, wenn man hifebedürftig ist, d.h. seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht decken kann.

Gruß

Hallo,
die Leistungsgewährung ist nicht mein Spezialgebiet. Aber ich denke 360 Tage sozialversicherungspflichtige Tätigkeit müssten reichen für ALG I.
lies dies: http://www.sozialhilfe24.de/arbeitslosengeld-alg-i-1…

l.G.

Hallo,

wenn Sie 13 Monate sozialversicherungspflichtig garbeitet haben, besteht für Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I, dass Sie bei der Agentur für Arbeit beantragen müssen. Falls dieses für Ihren Lebensunterhalt nicht ausreicht, erhalten Sie aufstockende Leistungen vom Jobcenter (=Arbeitslosengeld II).
Ich hoffe, dass hilft Ihnen weiter.