Arbeitslosengeld 2

Hallo,

ich bin jetzt mit meinem Freund zusammen gezogen wir Wohnen bei meinen Eltern.
Ich bin Azubi verdiene 477 Euro, und er ist Arbeitssuchender (hat weder gearbeitet noch eine Ausbildung).

So jetzt meine Frage steht Ihm Arbeitslosengeld 2 zu und wenn wie viel?

Auserdem noch eine Frage wenn er Arbeitslosengeld 2 bekommen sollte darf er dan bei der Tafel Lebensmittel holen?

Habe zum berechnen von ALG 2 schon verschiedene Rechner im Netz gefunden aber überall kommt etwas anderes raus.
Wäre lieb wenn mir jemand helfen könnte.

LG

Hallo,

  1. nein, zumindest wenn er nicht schon älter als 25 ist,dann hat er Anpruch auf eigene Wohnung und damit auch auf Unterstützung, dass ist mein Kenntnisstand
  2. bei ALG kann die Tafel unter Vorlage des Bescheides genutzt werden, aber natürlich auch generell wenn er Leistungen zum Lebensunterhalt erhält
  3. er kann aber Sozialhilfe beantragen, denke ich, wenn er nicht mehr zuhaus lebt.

Antwort bitte unter Vorbehalt betrachten, so genau bin ich darüber nicht informiert

mfg. Linse

Hallo es ist eigentlich recht einfach und daß überall bei den Rechnern was anderes raus kommt ist ziemlich nahe der Realtität.Du wirst bei 5verschiedenen Arbeitsämtern 5 verschiedene Summen bekommen.Also erstens ist auch das Alter Deines Freundes wichtig.Aber wenn er über 23 ist sicher oder über 18 ist wahrscheinlich. Ansonsten aber Sozialgeld.JEDEM steht Geld zu und niemand wird in Deutschland verhungern müssen.Also etwas genauer.Ihm steht Geld zu.Normal für Wohnung und der Grundsatz.Nun ist es ja so,daß er wohl umsonst wohnt.Deswegen fällt die Miete weg.Man kann natürlich einen Mietvertrag machen,dann bekommt er Miete.Den Grundsatz von 311 oder 360 Euro bekommt er sicher.Nun kommt es auch noch darauf an,ob Ihr und dies Ihr ja eine Bedarfsgemeinschaft seit.Als PArtner sowieso meist sogar als Wohnpartner obwohl es nicht absolut Gesetzeskonform immer ist.Also bei einer BG die bei Euch vorliegt,wird er oder Du dann weniger bekommen, da das Gesetz sagt,zwei Leute brauchen weniger wie einer,also in der Relation jeder für sich.Zur Tafel kann er natürlich,ALG 2 Bescheid mitnehmen,vorzeigen und dann bekommt er einen Schein,daß er dort hindarf.Auf alle Fälle,egal ob ALG2 oder Sozialgeld, jedem steht etwas zu.Dennoch sollte er ohne Ausbildung und noch nie gearbeitet,mal sehen,daß er vorwärtskommt und nicht,auch wenn Ihr verliebt seit auf Deine Kosten lebt,später bereuen es die meisten…aber viel Glück und ich hoffe es hilft Dir weiter.LG

Hallo klette,
ohne Daten, keine Rechnung.
Unterstützung bekommt jeder Arbeitslose.
Ich verstehe nicht warum noch kein Antrag bei der Arge
gestellt worden ist? Wovon hat Dein Freund bis zum heutigen Tag gelebt?
Alter, Kindergeld, Miete, Nebenkosten in der Bedarfsgemeinschaft usw. spielen dort eine Rolle.
Antragsformulare besorgen und beraten lassen. Wenn er bedürftig ist, kann er auch bei der Tafel einkaufen.

Gruß
Wuddel

Hallo,

wenn er zwischen 16 und 65 Jahre alt ist, bekommt er ALG 2, es sei denn seine Eltern haben soviel, dass sie seinen Unterhalt und seine Miete tragen können. Sollte er ALG 2 bekommen, kann er sich Lebensmittel von der Tafel holen, dazu legt man einfach seinen aktuellen ALG 2-Bescheid vor und fertig ist die Laube. Wichtig vielleicht noch: Kindergeld und Unterhalt werden verrechnet, falls ein Anspruch auf diese Leistungen bestehen, müssen entsprechend Anträge gestellt werden.
Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen, sonst schreib gern wieder.

Hallo Klette,
ihm steht der Regelsatz zu und ein Mietanteil. Wie hoch der ist, wird dir kein Rechner ausrechnen können. Ich nehme an, für die Berechnung sind die Anzahl und Größe der Räume, die ihr bei deinen Eltern bewohnt, und die Miete die er zahlen soll/muss wichtig.
Das wird ihm vermutlich nur das Amt sagen können.

Tafel mit Alg 2 = Ja.

Grüße, DC

Hallo
Das Einfache zuerst:

wenn er Arbeitslosengeld 2 bekommen sollte darf er dan bei der Tafel Lebensmittel holen?

Ja.

steht Ihm Arbeitslosengeld 2 zu und wenn wie viel?

Das kann man nicht beantworten, solange man nicht dieselben Informationen hat, die auch das Jobcenter benötigen würde, um zu überprüfen, ob /welchen Anspruch er hat.

Zum Beispiel

  • wie alt ist er ? Falls unter 25: Wo hat er bisher gewohnt…falls bei den Eltern: Ist er von SICH aus vom elterliche Haushalt weggezogen oder wurde er „rausgeworfen“ bzw. lag ein anderer Härtefallgrund für seinen Auszug vor ? (Davon wäre ggf. abhängig, ob er Anspruch auf eigene Unterkunftskosten hat.) Wie war er bisher krankenversichert ?

  • wäre zu prüfen, ob er ALG2- vorrangige Ansprüche (geltend zu machen) hat, z.B. Unterhalt, und ob bei ihm zu verwertendes Vermögen vorliegt.

  • müsste man etliche Angaben wissen, z.B.:

  • Brutto- und Nettoeinkommen jedes Mitgliedes der Bedarfsgemeinschaft (*siehe unten dazu mehr) , auch Kindergeld und Unterhalt, nach Person und Art des Einkommens aufgeschlüsselt

  • Kaltmiete, Neben- und Heizkosten, jeweils aufgeschlüsselt
    -habt Ihr ein gemeinsames Kind

  • wie wird Warmwasser bereitet

  • leben auch Personen in der Wohnung, die nicht der Bedarfsgemeinschaft* angehören und wenn ja: wie viele.

Aus deiner Frage sind schon die Wohn - und Wirtschaftsverhältnisse nicht erkennbar.
Wohnst du mit ihm im Haus deiner Eltern in einer eigenen Wohnung, oder wohnt Ihr zusammen mit deinen Eltern in einer Wohnung ? Müsst Ihr Miete /Nebenkosten zahlen ? An die Eltern ? Oder an einen anderen Vermieter ? In welcher Höhe ? Liegt für dich und Freund ein (Unter-) Mietvertrag vor oder eine Kostenbeteiligungsvereinbarung über Eure Wohnkosten ? Oder läuft das alles über die Eltern ? Lebt Ihr bei Ihnen und derzeit auch „von“ finanzieller Unterstützung ihrerseits ? usw.

Was Euch beide und deine Eltern angeht, müsste man wissen, wie die genauen Umstände sind.
Lebst du mit deinem Freund alleine und teilt Ihr nur die Wohnkosten und Kosten für Grundlebensmittel/ Klopapier etc.(wie in jeder üblichen Wohngemeinschaft), aber ansonsten habt Ihr beide FINANZIELL nichts miteinander zu tun, habt getrennte Konten/ Versicherungen /Verträge etc. und unterstützt Euch finanziell nicht gegenseitig … dann seid Ihr ein Paar, das WIRTSCHAFTLICH (und nur das hat das Jobcenter zu interessieren !) im Sinne einer Wohngemeinschaft zusammenlebt. In dem Fall bestünde zwischen Euch KEINE Wirtschafts-und Einstehensgemeinschaft… und damit auch keine „Bedarfsgemeinschaft“.
Und falls Ihr keinen Bedarfsgemeinschaft darstellt, dann hast du mit dem ALG2-Anspruch/ Antrag deines Freundes nichts zu tun. Du musst keine Auskünfte zu deinem Einkommen erteilen, musst nicht für ihn „mitaufkommen“, und das Jobcenter muss ihn so „berechnen“, als wäre er ein Single und (bzgl. der Wohnkosten) mit Anspruch auf eine angemessene Wohnung für 1 Person .
Du müsstest lediglich deine Hälfte Eurer gemeinsamen Mietkosten übernehmen und halt für dich selber sorgen.

Teilt Ihr Euch aber nicht nur die Wohn-und Grundlebenskosten, sondern wirtschaftet auch gemeinsam, unterstützt Euch finanziell, könnt über das Geld des Anderen verfügen usw., dann bildet Ihr eine 2-Personen- Bedarfsgemeinschaft. D.h. in dem Fall wärest du auskunftspflichtig, dein anrechenbares (!) Einkommen müsste ggf. AUCH für den Lebens- und Wohnbedarf deines Freundes eingesetzt werden, und Ihr würdet als Paar-Bedarfsgemeinschaft berechnet werden (= niedrigerer Regelsatz) .

Ob DU dabei als Azubi ebenfalls Anspruch auf ALG2- /Unterkunftsleistungen für DICH hättest, würde ebenfalls wiederum von verschiedenen Faktoren abhängen. http://hartz.info/index.php?topic=2621.0

Ebenso gibt es bzgl. deiner Eltern mehrere Varianten … abhängig davon, wie die Wohnverhältnisse sind (siehe oben) und ob und auf welche Art sie ihn/dich/euch finanziell unterstützen usw.

Also du siehst: Eher schwierig bis unmöglich, da aus der Ferne irgendwas zu berechnen… :wink:

Vielleicht könnt Ihr Euch ja erstmal (mit Angabe aller nötigen Daten!) bei einer unabhängigen Beratungsstelle in Eurer Nähe beraten lassen (BEVOR das Jobcenter kontaktiert wird !) Etliche Adressen findet man hier, ansonsten mal für Eure Gegend googlen (Stichworte Erwerbslosenberatung, ALG2 Beratung, SGB II Beratung usw.)
http://www.my-sozialberatung.de/adressen

PS: Und deinem Freund sei ganz allgemein dieses Forum hier und vor allem ihre Ratgeber-Dateien ans Herz gelegt http://hartz.info/index.php?board=3.0

LG

Hallo,

zur Berechnung vom ALG 2 benötige ich noch einige Angaben. In diesem Fall ist erstmal die Frage, ob es eine eigenständige Wohnung im Haus der Eltern ist oder nicht. Sollte es nicht so sein, werden alle Gelder, d.h. auch von den eigenen Eltern, mit angerechnet. Sind die Räume getrennt, dann muss ein Mietvertrag bestehen. Zur Berechnung benötige ich noch Kaltmiete, Heizkosten und Betriebskosten einzeln aufgegliedert. Das Alter spielt auch eine Rolle. Bist Du unter 25 Jahre, müssen die Eltern für alle Kosten aufkommen. Du und Dein Freund zählen als Bedarfsgemeinschaft. Bitte sende mir alle Einzelheiten, damit ich genauer weiterhelfen kann.

L.G. Heike