Hallo
Das Einfache zuerst:
wenn er Arbeitslosengeld 2 bekommen sollte darf er dan bei der Tafel Lebensmittel holen?
Ja.
steht Ihm Arbeitslosengeld 2 zu und wenn wie viel?
Das kann man nicht beantworten, solange man nicht dieselben Informationen hat, die auch das Jobcenter benötigen würde, um zu überprüfen, ob /welchen Anspruch er hat.
Zum Beispiel
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wie alt ist er ? Falls unter 25: Wo hat er bisher gewohnt…falls bei den Eltern: Ist er von SICH aus vom elterliche Haushalt weggezogen oder wurde er „rausgeworfen“ bzw. lag ein anderer Härtefallgrund für seinen Auszug vor ? (Davon wäre ggf. abhängig, ob er Anspruch auf eigene Unterkunftskosten hat.) Wie war er bisher krankenversichert ?
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wäre zu prüfen, ob er ALG2- vorrangige Ansprüche (geltend zu machen) hat, z.B. Unterhalt, und ob bei ihm zu verwertendes Vermögen vorliegt.
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müsste man etliche Angaben wissen, z.B.:
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Brutto- und Nettoeinkommen jedes Mitgliedes der Bedarfsgemeinschaft (*siehe unten dazu mehr) , auch Kindergeld und Unterhalt, nach Person und Art des Einkommens aufgeschlüsselt
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Kaltmiete, Neben- und Heizkosten, jeweils aufgeschlüsselt
-habt Ihr ein gemeinsames Kind
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wie wird Warmwasser bereitet
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leben auch Personen in der Wohnung, die nicht der Bedarfsgemeinschaft* angehören und wenn ja: wie viele.
Aus deiner Frage sind schon die Wohn - und Wirtschaftsverhältnisse nicht erkennbar.
Wohnst du mit ihm im Haus deiner Eltern in einer eigenen Wohnung, oder wohnt Ihr zusammen mit deinen Eltern in einer Wohnung ? Müsst Ihr Miete /Nebenkosten zahlen ? An die Eltern ? Oder an einen anderen Vermieter ? In welcher Höhe ? Liegt für dich und Freund ein (Unter-) Mietvertrag vor oder eine Kostenbeteiligungsvereinbarung über Eure Wohnkosten ? Oder läuft das alles über die Eltern ? Lebt Ihr bei Ihnen und derzeit auch „von“ finanzieller Unterstützung ihrerseits ? usw.
Was Euch beide und deine Eltern angeht, müsste man wissen, wie die genauen Umstände sind.
Lebst du mit deinem Freund alleine und teilt Ihr nur die Wohnkosten und Kosten für Grundlebensmittel/ Klopapier etc.(wie in jeder üblichen Wohngemeinschaft), aber ansonsten habt Ihr beide FINANZIELL nichts miteinander zu tun, habt getrennte Konten/ Versicherungen /Verträge etc. und unterstützt Euch finanziell nicht gegenseitig … dann seid Ihr ein Paar, das WIRTSCHAFTLICH (und nur das hat das Jobcenter zu interessieren !) im Sinne einer Wohngemeinschaft zusammenlebt. In dem Fall bestünde zwischen Euch KEINE Wirtschafts-und Einstehensgemeinschaft… und damit auch keine „Bedarfsgemeinschaft“.
Und falls Ihr keinen Bedarfsgemeinschaft darstellt, dann hast du mit dem ALG2-Anspruch/ Antrag deines Freundes nichts zu tun. Du musst keine Auskünfte zu deinem Einkommen erteilen, musst nicht für ihn „mitaufkommen“, und das Jobcenter muss ihn so „berechnen“, als wäre er ein Single und (bzgl. der Wohnkosten) mit Anspruch auf eine angemessene Wohnung für 1 Person .
Du müsstest lediglich deine Hälfte Eurer gemeinsamen Mietkosten übernehmen und halt für dich selber sorgen.
Teilt Ihr Euch aber nicht nur die Wohn-und Grundlebenskosten, sondern wirtschaftet auch gemeinsam, unterstützt Euch finanziell, könnt über das Geld des Anderen verfügen usw., dann bildet Ihr eine 2-Personen- Bedarfsgemeinschaft. D.h. in dem Fall wärest du auskunftspflichtig, dein anrechenbares (!) Einkommen müsste ggf. AUCH für den Lebens- und Wohnbedarf deines Freundes eingesetzt werden, und Ihr würdet als Paar-Bedarfsgemeinschaft berechnet werden (= niedrigerer Regelsatz) .
Ob DU dabei als Azubi ebenfalls Anspruch auf ALG2- /Unterkunftsleistungen für DICH hättest, würde ebenfalls wiederum von verschiedenen Faktoren abhängen. http://hartz.info/index.php?topic=2621.0
Ebenso gibt es bzgl. deiner Eltern mehrere Varianten … abhängig davon, wie die Wohnverhältnisse sind (siehe oben) und ob und auf welche Art sie ihn/dich/euch finanziell unterstützen usw.
Also du siehst: Eher schwierig bis unmöglich, da aus der Ferne irgendwas zu berechnen… 
Vielleicht könnt Ihr Euch ja erstmal (mit Angabe aller nötigen Daten!) bei einer unabhängigen Beratungsstelle in Eurer Nähe beraten lassen (BEVOR das Jobcenter kontaktiert wird !) Etliche Adressen findet man hier, ansonsten mal für Eure Gegend googlen (Stichworte Erwerbslosenberatung, ALG2 Beratung, SGB II Beratung usw.)
http://www.my-sozialberatung.de/adressen
PS: Und deinem Freund sei ganz allgemein dieses Forum hier und vor allem ihre Ratgeber-Dateien ans Herz gelegt http://hartz.info/index.php?board=3.0
LG