Hallo
Habe heute einen bescheid bekommen vom Arbeitsamt.
Zur Info - Ich Arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma, meine Freundin ist Arbeitslos und hat diesen Antrag gestellt.
Das Amt hat es sich natürlich sehr einfach gemacht und wollte einfach nur die letzten 3 Lohnabrechnungen haben. Leider habe ich im Schnitt 1080 Euro Netto Verdient (hierzu gehören auch sachen wie fahrgeld + verpflegungmehraufwand), da genau in der Zeit die Hochsaison in der Firma war wo ich eingesetzt bin. Somit habe ich sage und schreibe 48 stunden die woche gearbeited.
Nun ist das Amt der Meinung das ich auch weiterhin schön soviel geld Verdiene und hauen diese Summe auf das Arbeitslosengeld 2 meiner Freundin drauf. Leider werde ich die nächsten Monate nicht mehr soviel Geld verdienen, vorallem nicht wenn ich urlaub habe. Denn dann gibt es kein Fahrgeld und auch keinen verpflegungsmehraufwand … So werden aus 1080 Euro schnell mal knapp 850 euro.
Dadurch würden uns auf einmal 300 Euro im Monat fehlen, was entweder zum verlust des Arbeitsplatzes führen würde oder gar zum verlust der wohnung, weil keine möglichkeite mehr besteht, die miete zu bezahlen.
Ne Info zu meinem Vetrag:
35 Stunden Woche - 6,70 Euro die Stunde.
Muss das Arbeitsamt nicht eigentlich vom Minimumeinkommen ausgehen ?
Denn wie sonst soll das richtig laufen ?
Durch mein unregelmäßiges Einkommen ist es doch fast unmöglich jeden Monat die richtige summe an meine Freund auszuzahlen.
Ich möchte hier jetzt keine Rechtsberatung oder so. Evtl nur kleine tips wie man sowas dem Sachbearbeiter klar machen kann. Vielleicht ist hier einer in einer ähnlichen situation und kann mir tips oder nen rat geben.
gruß
Adrian
Hallo Adrian,
Das Amt hat es sich natürlich sehr einfach gemacht und wollte
einfach nur die letzten 3 Lohnabrechnungen haben.
Vorweg: genaues kann ich Dir leider nicht mit Sicherheit sagen, aber doch folgendes: Bereits früher bei der Berechnung zustehenden Arbeitslosengeldes ging man von den letzten 3 Lohnabrechnungen aus. Wenn aber das Einkommen vor der Arbeitslosigkeit sehr schwankend war, waren die Einkommen der letzten 12 Monate zugrundezulegen. Das zumindest sollte bei Einer Berechnung des ALG II aufgrund vorheriger Einkünfte auch so gehandhabt werden - ggf. darauf hinweisen und nachfragen - ob das nicht jetzt auch analog gehandhabt werden kann/muß!
Aber in vielem ähnelt das ALG II/SGB II eher dem alten BSHG. Eine Freundin, bisher SH-Bezieherin, hat einen 400,00 € - Job mit unterschiedlich vielen Stunden und damit unterschiedlich viel Einkommen monatlich. Sie bekam zum Monatsanfang einen gewissen Betrag und ggf. eine Nachzahlung oder eine Kürzung für den vorherigen Monat, jedenfalls monatlich einen neuen Bescheid. Die Korrektur (ggf. Nachzahlung)sollte dabei zeitnah nach Einreichung der Lohnabrechnung erfolgen.
Wie die „Arbeitsgemeinschaft“ (NRW) es jetzt bei ihr handhabt, weiss ich leider nicht, da sie noch in Urlaub ist.
Das SGB II sagt vereinfacht ausgedrückt immer wieder, dass das ALG II eine monatliche Leistung ist. Freibeträge aus Erwerbstätigkeit errechnen sich aus § 30. Da diese bestimmte Prozentsetze des Einkommens sind und Du jeden Monat ein anderes Einkommen hast, müsste man Dir bzw. Euch m.E. Euren Gesamtbedarf als Bedarfsgemeinschaft demnach eigentlich auch jedesmal neu berechnen.
Interessant ist da auch § 41. 30 Tage/ Monat , aber auch Berechnung für 6 Monate
. Ich denke, wenn die monatliche Neuberechnung für Euch und die Sachbearbeitung zu stressig ist, solltet Ihr versuchen, Euch auf einen angemessenen monatlichen Bedarf und ein Durchschnittseinkommen verständigen - und dann halt nach 6 Monaten eine große Abrechnung veranstalten, bei der Euch insgesamt zu viel gezahlte Leistungen im nächsten Monat verrechnet oder ausstehende Leistungen nachgezahlt werden. Unter dem ungefähren realen Bedarf haushalten zu müssen, kann man Euch m.E. nicht zumuten. Läßt man sich nicht auf einen vernünftigen/eher realistischen vermuteten Bedarfsbetrag ein, solltet Ihr Widerspruch einlegen und Euch ggf. an eine einzurichtende/bereits eingerichtete Schiedsstelle wenden. Vielleicht hilft auch eine Bescheinigung Deines Arbeitgebers, aus der hervorgeht, dass saison- oder branchenbedingt (bzw. bei Urlaub) Dein Einkommen in bestimmten Jahresabschnitten eher höher oder niedriger ausfällt/ ausfallen wird …
Das Gesetz (und andere) lese ich oft nach unter:
www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/02
Ich hoffe, ich konnte Dir ein bischen helfen.
Lieben Gruß!
Mó