Arbeitslosengeld 2 Hartz 4 nach Ausbildung / Reise

Hallo,

meine Freundin ist gerade fertig geworden mit ihrer Ausbildung und ist nun zunächst arbeitslos. Anspruch auf ALG 1 hat sie nicht, weil sie nicht mind. 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat.

Was muss sie nun tun?
Ich gehe davon aus, dass sie einen Antrag auf Hartz 4 stellen sollte?

Dazu kommt, dass sie demnächst für 2 Monate verreisen will. In dieser Zeit ist sie ja nicht vermittlungsfähig und hat keinen Anspruch auf Leistung.
Wie sollte sie das dem amt melden?
Hat sie für die Zeit bis zur Reise Ansprüche auf Leistung (noch 2 Monate)?
Hat sie nach der Reise Ansprüche?

Wie würden Sie vorgehen?

Hallo,
zunächst möchte ich anmerken, dass die Leistungsgewährung nach dem ALG II nicht mein Spezialgebiet ist. Bei Mittellosigkeit besteht Anspruch auf ALG II. Junge Volljährige unter 25, die noch im Haushalt der Eltern leben, gelten als Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern. Dann müssen die Eltern ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen. Bei ausreichendem Einkommen oder verwertbaren Vermögen bestünde dann kein Anspruch auf die Leistung.
l.G.

Ich glaube vor der Reise hat sie Ansprüche, aber was dann ist kann ich dir leider nicht sagen. Aber ich könnt mir vorstellen das das Amt sagt sie soll die Reise stornieren und das Geld verbrauchen. Genaus kann ich dir leider nicht sagen
mfg
Erich

Hallo,
beim Arbeitsamt gemeldete Per dürfen die ersten zwei Monate gar kein Urlaub nehmen. Dann hat man 20 Tage Urlaub im Jahr.
Ihre zwei Monate sind daher nicht realistisch und daher ist Anspruch auf Hartz 4 gar nicht gegeben.
Dann stellt sich die Frage wo wohnt Ihre Freundin wohnt?
Ist in dieser Wohnung Einkommen?
Sie sehen Ihre Frage ist nicht so einfach zu beantworten
Ich hoffe ich konnte etwas helfen.
Gruss
Glaub nicht alles

Hallo,
grundsätzlich hat Ihre Freundin Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 und wenn es noch zwei Monate bis zum Reiseantritt dauert, sollte sie den Antrag stellen. Allerdings hat ein Leistungsbezieher nur Anspruch auf max. 21 Kalendertage „Urlaub“. Ich gehe davon aus, dass das Jobcenter die Leistungen einstellen wird, sobald Ihre Freundin mitteilt, dass sie für 2 Monate verreisen will. Damit wird keine Miete und auch kein Krankenversicherungsbeitrag mehr gezahlt. Dessen muss sie sich bewusst sein. Ich hoffe, ich konnte helfen.

ich wuerde auf alle faelle eine meldung bei der agentur fuer arbeit machen (wenigstens die „arbeitsuchendmeldung“ - zeitgleich pruefen lassen, ob nicht doch anspruch auf arbeitslosengeld besteht’).
ebenfalls antrag auf arbeitslosengeld2 beim jobcenter stellen. so ist sie dann (im normalfall wenigstens krankenversichert).
die auslandsreise meldet sie ganz normal (wird wie eine abmeldung gehandabt), muss sich fuer die reise - meiner Meinung nach - extra krankenversichern.
nach der rueckkehr aus dem ausland meldet sich sich wieder (persoenlich) bei beiden behoerden.
ob diese zeiten (die gemeldeten zeiten) dann spaeter zur rente hinzuzaehlen, kann nur ein fachmann/frau aus dem rentenversicherungsbereich klaeren.

kurze frage: wenn sie mit der ausbildung fertig ist, und keine 12 monate „eingezahlt“ hat, hat sie ne schulische ausbildung absolviert? macht es evtl. sinn, die 12 monate „voll“ zu machen? wieviel zeit fehlt denn?

Am besten ist in diesem Fall, Deine Freundin geht zum Arbeitsamt, und läßt sich vor Ort beraten, dann ist Sie auf der sicheren Seite. Alles andere wäre nur Spekulation.
Ich hoffe, ich konnte Euch helfen.
Viel Glück für Euch!
Grüße bycicle.

Hallo, es war eine Schulische Ausbildung über drei Jahre. Aber ohne dass es ein versicherungspflichtiges verhältnis war. 12 monate voll machen geht also nicht.

Danke für die Infos!

Hallo
Sie kann sich für die 2 Monate beim Jobcenter melden und nach der Reise wieder. Das ist kein Problem. Allerdings sollte sie beachten, dass sie dann in den 2 Monaten nicht krankenversichert ist. Sie KV wird nämlich nur dann übernommen, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfpgung steht. (Also in Bezug von Hartz 4 ist(.

Auch in der Ausbildung ist man normalerweise versicherungspflichtig. Das sollte sie noch einmal überprüfen. War ihre Ausbildungsvergütung aber zu gering, kann sie sich immer noch bei Hartz IV anmelden. Natürlich steht ihr auch für zwei Monate dieser Bezug zu. Sie sollte aber folgendes bedenken: Sie wird Stellen angeboten bekommen und muss entsprechende Vorstellungsgespräche führen. Wie wird sie sich verhalten, wenn sie eine Stellenzusage bekommt? Wird sie dann immer noch für 2 Monate wegfahren wollen? Was ist ihr wichtiger? Wenn sie unbedingt wegfahren will, sollte sie die zwei Monate auf Hartz IV verzichten und sich erst nach ihrer Rückkehr beim Amt melden. Denn wenn sie vor eine Beschäftigungszusage erhält und diese, auf Grund ihrer Reisepläne nicht annimmt, wird sie bestimmt eine Sperre bei ihrer Rückkehr bekommen.

Hallo,

wenn der Zeitpunkt der Reise in nächster Zukunft ist, würde ich mich erst danach beim Arbeitsamt melden.
Ansonsten direkt, bis der Antrag durch ist, dauert es sowieso einige Zeit. Für die Reise eine gute Begründung ausdenken.

Gruß

Crash

Hallo,

deine Freundin kann einen Antrag auf Arbeitslosengeld II beim Jobcenter stellen. Für die Dauer der Reise besteht natürlich kein Anspruch.
Ob überhaupt Anspruch besteht, ist davon abhängig, ob deine Freundin hilfebedürftig ist. Wenn sie Geld hat, um 2 Monate zu verreisen, gehe ich mal nicht davon aus…

Gruß