Arbeitslosengeld 2 - Kindergeldeinberechnung

Hallo Ihr,

meine Mutter hat ihren Arbeitslosengeld 2- Bescheid bekommen. Sie bekommt nix! Sie möchte in Einspruch gehen und braucht dafür einige Informationen. (Die Infolines die sie angerufen hat, gaben widersprüchliche Angaben).
Also folgender Fall:

Vater arbeitet, Mutter Hausfrau, 4 Kinder. Mit Kindergeld monatliches Einkommen (vorläufig bekommt meine Mutter keine Arbeitslosengeld) 1300€.
Ich (21) studiere, Bruder (17) Azubi, Schwester 1 (15) Schüler und Schwester 2 (3).
Bruder wohnt nicht mehr zu Hause. Schwester 2 geht aufs Sportgymnasium (mit Internataufenthalt).
Das Hauptpoblem ist, dass unser aller Kindergeld meiner Mutter angerechnet wird.
Meine Fragen:
Wird das Kindergeld immer meiner Mutter angerechnte, auch wenn Sie es mir und meinem Bruder auszahlt? Gibt es Ausnahmen?
Wo kann man sich mit Fragen hinwenden (die Arbeitsagenturen sind überlastet)?

Danke für Eure Hilfe.
Liebe Grüße. Rebecca

Hallo Rebecca,

grundsätzlich kann Sie gemäß Rechtsbehelf Widerspruch einlegen, und zwar unbegründet. Es kann und wird von ihr nicht erwartet, dass sie ein Profi ist. Also: Hat Deine Mutter Bedenken, lohnt es sich in jedem Fall, schriftlich oder zur Niederschrift bei der angegebenen Stelle Widerspruch einzulegen!

Also folgender Fall:

Vater arbeitet, Mutter Hausfrau, 4 Kinder. Mit Kindergeld
monatliches Einkommen (vorläufig bekommt meine Mutter keine
Arbeitslosengeld) 1300€.
Ich (21) studiere, Bruder (17) Azubi, Schwester 1 (15) Schüler
und Schwester 2 (3).
Bruder wohnt nicht mehr zu Hause. Schwester 2 geht aufs
Sportgymnasium (mit Internataufenthalt).
Das Hauptpoblem ist, dass unser aller Kindergeld meiner Mutter
angerechnet wird.

Deine Mutter - als erwerbstätige Hilfsbedürftige - lebt mit einem eurem Vater, der ja arbeitet und dafür ein Entgelt erhält, in einem Haushalt. Das Einkommen des Haushalts zählt also. Kindergeld für minderjährige Kinder zählt als Einkommen.

Meine Fragen:
Wird das Kindergeld immer meiner Mutter angerechnte, auch wenn
Sie es mir und meinem Bruder auszahlt? Gibt es Ausnahmen?

Wenn Deine Mutter das ihr ausgezahlte Kindergeld komplett an euch abgibt, so ist das einzig und allein ihr guter Wille. Denn Kindergeld ist so eine Art Lastenausgleich des Staates an die Eltern für die Erziehung und Versorgung von Kindern.

Wo kann man sich mit Fragen hinwenden (die Arbeitsagenturen
sind überlastet)?

Das „durch-googeln“ war eigentlich sehr aufschlussreich…

LG
Jana

Hallo Rebecca,

http://www.tacheles-sozialhilfe.de

find ich sehr informativ.

Gruß
Heike