Wenn man Arbeitslosengeld 2 bezieht und einen 400,00 € Job annimmt es nicht dem Arbeitsamt meldet kann das Arbeitsamts das in jedem Fall heraus finden? Oder geschieht das nach einer Zufallüberprüfung?
Hallo,
eigentlich sollte man auf solche Fragen nicht antworten!
Aber dennoch:
Alle geringfügigen und kurzfristigen Beschäftigungen (kurz 400 Euro-Job) müssen durch den Arbeitgeber an die Minijobzentrale gemeldet werden. Dies muß sofort nach der Arbeitsaufnahme oder Vertragsunterzeichnis geschehehen und die ARGE muß umgehend durch den Leistungsbezieher informiert werden. Die Minijob-Zentrale meldet alle zum Abgleich an die verschiedenen Ämter, wie Krankenkassen - Finanzbeh., Arbeitsamt usw.
Deshalb melden Sie Ihre Beschäftigung sofort, Sie haben einen Selbstbehalt von ca. 115 Euro, dies kann Ihnen aber das Amt genau sagen.
Sie riskieren einen die Einstellung aller Leistungen und ggf. Rückzahlungen.
Gruß
Trotzkopf