Arbeitslosengeld 2 verlangt Darlehensvertrag bei Privatschulden!

Hallo zusammen,
eine ganz wichtige Frage,
wenn man sich Privat Geld leiht, um sich was aufzubauen mit der Familie, dann abrutscht auf ALG2,
muss man die dritt Person, wo man es sich geliehen hat beim Jobcenter angeben??? Die andere Sache ist, die dritt Person möchte gerne Anonym bleiben. Gibt es ein vorgeschriebenes Gesetz das man diese Angaben machen muss?  

würde mich sehr freun über antworten !

[MOD Volker] Titel korrigiert

Hallo,

das JobCenter kann durchaus den Darlehensvertrag verlangen, wenn der ALG-2-Bezieher „irgendwo“ im Antrag das Darlehen oder die Rückzahlung des Darlehens (Raten) angegeben hat.

Denkbar ist auch, dass das JC abgeklärt haben möchte, dass es sich um ein Darlehen und nicht um ein Vermögenszufluß handelt; sollte der Vertrag nicht vorgelegt werden, kann das JC dies sanktionieren bis hin zur Einstellung der Leistung.

lG

Servus

Danke für die schnelle Antwort

Wie läuft es wenn die dritt Personen die das Geld zur Verfügung gestellt haben, Anonym bleiben möchten
was für Möglichkeiten bieten sich an? Vielen lieben Dank im voraus.

Gar keine und das ist auch richtig so.

Man kann ja versuchen, dem Jobcenter eine vernünftige und einleuchtende Erklärung anbieten, warum der Geldgeber ungenannt bleiben muss.

Wenn das Jobcenter überhaupt wissen muss, dass man einen Privatkredit aufgenommen hatte. Ich kann da nämlich gar keinen Grund erkennen.

MfG
duck313

Merkwürdig, ich schon.
Liegt möglicherweise daran, dass ich von dem Thema Ahnung habe.
Es geht dem Jobcenter darum, ob und inwieweit das Darlehen als anrechnungsfähiges Einkommen oder Vermögen - je nach Zuflusszeitpunkt - gewertet werden darf.
Einem Darlehen stehen ja Verbindlichkeiten gegenüber, die den Saldo des „wertes“ ggf, auf Null bringen.

Liegt also im Interesse das Antragstellers, dass er ein Darlehen nachweist. Ohne Darlehensvertrag wird das schwer; er kann es mit einer wahrheitsgemäßen oder eidesstattlichen Erklärung versuchen; wird aber wahrscheinlich nicht reichen, Darlehensgeber und Rückzahlungsmodalitäten, die auch eine Rolle spielen, anerkennungsfähig zu machen.