Liebe Wissende,
nehmen wir einmal folgenden Fall an:
Ein 58jähriger Arbeitnehmer erhält von Januar bis März 2014 € 1.800 Lohn, € 3.000,00 Kurzarbeitergeld und im April eine Abfindung von € 96.000,00. Er ist seit 40 Jahren ununterbrochen Vollzeit beschäftigt.
Ab April ist er arbeitslos und hat Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld.
Wäre es nun aus steuerlichen Gründen sinnvoll, das Arbeitslosengeld erst ab Januar 2015 in Anspruch zu nehmen?
Wie lange kann man den Bezug des Arbeitslosengeldes „schieben“? Geht das überhaupt?
Aus welchem Gehalt würde das Arbeitslosengeld dann berechnet, wenn er es erst im Januar 2015 in Anspruch nimmt?
Bekommt er trotzdem das ALG I 24 Monate lang?
Vielen Dank für alle Antworten