Hallo zusammen,
Ein ähnliches Thema wurde ja weiter unten schon behandelt, mein Fall sieht aber etwas anders aus.
Ich bin seit 2 Jahren in einem festen Angestelltenverhältnis und bin parallel mit einem Jeans-Shop (Gewerbeschein vorhanden!) selbständig. Mein Arbeitsvertrag als Angestellter läuft am 31.10.01 aus.
Habe ich trotz meiner Selbständigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld ?, ich habe ja immerhin 2 Jahre eingezahlt und die Selbständigkeit befindet sich (noch) nicht in Gewinnzone ?
Viele Grüße
Kai
Ein ähnliches Thema wurde ja weiter unten schon behandelt,
mein Fall sieht aber etwas anders aus.
Ich bin seit 2 Jahren in einem festen Angestelltenverhältnis
und bin parallel mit einem Jeans-Shop (Gewerbeschein
vorhanden!) selbständig. Mein Arbeitsvertrag als Angestellter
läuft am 31.10.01 aus.
Habe ich trotz meiner Selbständigkeit Anspruch auf
Arbeitslosengeld ?, ich habe ja immerhin 2 Jahre eingezahlt
und die Selbständigkeit befindet sich (noch) nicht in
Gewinnzone ?
Hallo Kai,
Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung. Bedürftigkeit und was Du sonst in Deiner Freizeit treibst (z. B. einer selbständigen Tätigkeit nachgehen) spielen dabei keine Rolle. Du mußt allerdings dem Arbeitsmarkt und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.
Gruß
Wolfgang