Hallo,
ich habe eine Frage zu dem Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Saisonarbeit.
Allgemeiner Sachverhalt: Besteht im jeden Jahr ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn jedes Jahr eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von 8 Monaten ausgeübt wird (Saisonarbeit) und in 4 Monaten keine Beschäftigung vorliegt?
Konkreter Sachverhalt:
Bis Ende November 2011 über 20 Jahre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Ab 01.12.2011- 30.04.2012 5 Monate Bezug von Arbeitslosengeld
01.05.2012-31.12.2012 Saisonarbeit
01.01.2013-30.04.2013 keine Beschäftigung
01.05.-31.12. Saisonarbeit
und so weiter.
Ich habe jetzt aus dem Gesetz und der Broschüre von der Arbeitsagentur heraus gelesen, dass innherhalb der Rahmenfrist (also in den letzten 2 Jahren) mindestens für 12 Monate eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorgelegen haben muss. Innerhalb der Rahmenfrist wird aber nicht weiter zurück gerechnet als bis zur Entstehung eines früheren Arbeitslosengeldanspruches.
Daraus würde sich aber ergeben, dass man bei einer Saisonarbeit von 8 Monaten aber nur alle 2 Jahre die Anspruchsvoraussetzungen auf ALG erfüllen würde.
Ist dies korrekt?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Viele Grüße
Henry