hallo,
meine frau hat etwa 15 jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet, dann nach der geburt unserer tochter am 05.03.2000 drei jahre elternzeit genommen, danach vier jahre unbezahlten urlaub bis 04.03.2007, dann gekündigt. ab 01.04.2010, nach ablauf der zehnjährigen berücksichtigungszeit für die rentenversicherung, möchte sie sich wieder dem arbeitsmarkt zur verfügung stellen. von arbeitsamt bekam sie die audkunft, dass kein anspruch auf arbeitslosengeld 1 besteht, weil sie in den letzten 24 monaten nicht beschäftigt war.
meine frage: ich habe gehört, dass die anspruchszeit um die zeiten der kindererziehung verlängert wird, bzw. die frist aussetzt, also sie so gestellt werden muss, als wäre kein kind geboren worden. stimmt das? gerecht wäre es allemal nach der langen einzahlzeit.
DANKE
Hallo Heiko Wetjen,
in diesem Fall kann ich leider nicht weiterhelfen.
MfG
A.M.
hallo,
sorry aber aus eigener erfahrung kann ich da nur sagen das es wirklich so ist und dir da auch keiner weiter helfen kann.
hallo, erst mal
so leid es mir tut,aber wenn sie die letzten Jahre nicht gearbeitet hat, dann bekommt sie kein arbeitslosengeld. Sie kann nur Harz4 beantragen. So ist mein Stand des Wissens. Aber um wirklich eine richtige wahrheitsgemäße Antwort zu erhalten, wendet Euch an einen Anwalt für Harz4. Die erste Beratung ist meist kostenfrei. Erkundigt Euch. Andere Lösung: Ruft in der Arbeitslosen- Hotlein an und Schildert Euren Fall. Die können auch weiter helfen. Hoffe ich konnte Euch etwas helfen.
Gruß Manja
DANKE
)
DANKE
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hallo,
sorry aber aus eigener erfahrung kann ich da nur sagen das es
wirklich so ist und dir da auch keiner weiter helfen kann.
DANKE
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Gern geschehen.
Hallo,
ich glaube das hier etwas durcheinander geht. In der Rentenversicherung werden die Erziehungszeiten 10 Jahre berücksichtigt und haben Auswirkungen auf Pflichtbeiträge und späterer Rentenzahlung.
Bim Arbeitslosengeld geht es wirklich um die Elternzeit (früher Elternzeit / in den ersten 3 Jahren ), also Schwangerschaft aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis bzw. Schwangerschaft in der Arbeitslosigkeit. Für Arbeitslosengeld werden nach meinem Kenntnisstand nur die letzten 24 Monate angeschaut (das ist schon verlängert, ansonsten nämlich 12 Monate).
Was hat dann Ihre Frau vom 05.03.2007 bis 31.03.2010 gemacht? Gearbeitet kann sie ja nicht haben, dann gäbe es ja Arbeitslosengeld. Elternzeit von 2000 bis 2003 wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Wahry
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hallo,
und herzlichen dank erstmal. in den sieben jahren hat meine frau die kinder betreut und erzogen. daher dachten wir, es müsse berücksichtigung finden, wenn die erziehungs-/ hausarbeit berücksichtigt würde. eingezahlt wurde ja genug.
freundliche grüße
heiko wetjen