Hallo Zuammen
Für einen Bekannten suche ich Informationen zu den Leistungen des Arbeitsamtes,denn bisweilen war ich immer der Meinung,das die „Arbeitslosen-Versicherung“ die man als Angestellter quasi automatisch entrichtet,die Zuwendungen des Arbeitsamtes im Falle der Arbeitslosigkeit abdeckt,ohne das das Arbeitsamt im nach hinein jene Beträge zurück fordern kann(z.B.nach einem Erbe,…).
Oder gibt es zwischen Arbeitslosen-Geld & -Hilfe tatsächlich unterschiede,bzw.wann bekommt man welche Leistung?
Besten Dank bereits vorabfür Eure Hilfe,m.f.G.
Philipp Meyer
Oder gibt es zwischen Arbeitslosen-Geld & -Hilfe tatsächlich
unterschiede,bzw.wann bekommt man welche Leistung?
Hallo Philipp Meyer,
ALG ist die Leistung aus der AL-Versicherung und wird in der Auszahlungsdauer an den Beitragszahlungszeiten gemessen. Im Moment maximal 36 Monate.
ALH ist eine staatliche Sozialleistung und wird nicht aus der AL-Versicherung gezahlt, sondern ist faktisch eine besondere Sozialhilfe, die ebenfalls begrenzt gezahlt wird. Deshalb auch die momentane Diskussion, die ALH und die SozHilfe doch gleich zusammenzulegen, da man nach Ende der ALH der SozHilfe zufällt.
Ebenso wird deshalb zur ALH eine Bedürftigkeitsprüfung herangezogen, die es beim ALG nicht gibt. Bei dieser Prüfung werden Ersparnisse und sonstige Vermögen, wie bei der Soz-Hilfe berücksichtigt.