Arbeitslosengeld - Arbeitsvertrag

Um Alg I zu bekommen, fehlen mir 3 Tage
sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Die Arbeitszeiten über die letzten 2 Jahre setzen sich zusammen aus 2 x 6 Monaten minus eben
diese 3 Tage.
Nun hätte ich die Möglichkeit, kurze Zeit als „Aushilfe“ zu arbeiten.

Was muss der Arbeitsvertrag in minimalster Form enthalten, damit die AA bei der Anspruchsprüfung keinen Ablehnungsgrund hat und ich gleichermaßen Zeit bekomme, um nach einer qualifizierten Arbeit zu
suchen?

Als kritisch erscheint folgender Sachverhalt: > 400 Euro/Monat sind sozialversicherungspflichtig.
Reicht es somit, wenn man im November eine Woche lang für 101 Euro arbeiten würde?

Somit hätte ich mit weiteren 5 Arbeitstagen sogar 2 Tage mehr als gefordert.

Wie bildet sich der Tagesbezug/Stundenbezug?

Danke

Hallo,

bei 400€-Jobs werden keine Abgaben an die Arbeitslosenversicherung gezahlt. Ab 400,01€ werden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt (http://de.wikipedia.org/wiki/Midi-Job) und diese sind damit auch anwartschaftszeitbegründend, d.h. sie führen zur Erfüllung des Anspruchs.

Ein bestimmter Tages- bzw. Stundenlohn ist dabei nicht entscheidend, solange Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abgeführt werden!

Gruß

Hallo,

wichtig ist nur, dass es sozialversicherungspflichtig ist. Wenn Du einen Arbeitsvertrag über einen Job der sozialversicherungspflichtig ist also beitragspflichtig ist und da dann 3 Tage arbeitest und z.B. in der Probezeit gekündigt wirst ist es ok.
Dies ist die Grundlage. Täglich bzw. Stundenweise wird nicht gerechnet. Geht nur darum dass es beitragspflichtig ist also Beiträge abgeführt werden.
Viel Glück
Marion