Arbeitslosengeld auch bei Selbstständigkeit

Hallo,
bekommt man auch Arbeitslosengeld als Selbstständiger, wenn man die Beiträge weiterbezahlt.
Ab 1.11.00 werde ich Gesellschafter (bisher Angestellter Geschäftsführer ohne Anteile) und möchte meine Beiträge beim Arbeitsamt freiwillig weiter bezahlen.
Angenommen die Firma hat finanzielle Schwierigkeiten und muss schließen, bekomme ich dann Arbeitslosengeld.

Gruss Ralf

Das kommt drauf an:
Handelt es sich um eine Personengesellschaft (BGB-Gesellschaft, Offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellslchaft) ist eine Versicherung nicht möglich, da es am Status des Arbeitnehmers (Beschäftigungsverhältnis) mangelt.
Bei Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (meist: GmbH) sind die Höhe der Beteiligung und/oder der Gesellschafsvertrag ausschlaggebend:
Ab einer Beteiligung von 50% besteht die Möglichkeit, Entscheidung in der Gesellschafterversammlung zu „blocken“; dies spricht gegen ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis, also keine Arbeitslosenversicherung.
Gleiches gilt, wenn der Gesellschaftsvertrag derart gestaltet ist, daß der entscheidende Einfluß („blocken“) auch bei einer Betiligung von weniger als 50% ausgeübt werden kann.
Gruß
steuerfux

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Ergänzung
In Abhängigkeit der zeitlichen Dauer der nicht versicherungspflichtigen Tätigkeit kannst Du auch Alo-Geld erhalten. Wer innerhalb der letzten drei Kalenderjahre mindestens ein Jahr beitragspflichtig beschäftigt war, hat Anspruch auf Alo-Geld!

Billy