Hallo zusammen,
ich habe eine Frage. Ich bin freiberuflich tätig und habe seit 3 JAhren eine freiwillige Arbeitslosenversicherung. Im Moment ist bei mir totale Flaute was die Aufträge betrifft. Nun zu meiner Frage:
Kann ich für z.B. 2 Monate meine freiwlligie Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen und wenn das " Winterloch" vorbei ist wieder meine Tätigkeit wieder aufnehmen ?
Hallo, Ja meiner Meinung nach ja. Die 3 letzten Steuerbescheide ( sicher mit Minus) der Versicherung vorlegen und den schlechten Auftragsstand ( Gewinn und Verlustrechnung BWA ) darstellen.
Viel Glück wünscht Willi Jänsch aus Berlin
Von einem Bekannten weis ich aber, das er es so durchgezogen hat. #
Es kommt aber darauf an, wann genau Sie den Vertrag abgeschlossen haben. Es gibt ein Zeitfensterund wer in diesem Fenster abgeschlossen hat, für den gibt oder gab es diese Möglichkeit.
Ich würde bei der „Arbeitslosenverwaltung“ Arbeitsamt anfragen.