Arbeitslosengeld bei betriebsbedingter Kündigung

Hallo.

Meine Firma hat vorläufige Insolvenz angemeldet. Das insolvenzgeld ist bis 31.05 gesichert. Dann wird gegebenen falls das Insolvenzverfahren eröffnet.
Wenn das nicht der Fall sein wird, weil es keinen Sinn mehr hätte diese Firma aufrecht zu erhalten, würden zum 31.05 Kündigungen ausgesprochen werden.

Nun die Frage. Ich werde zum 30.06 kündigen da ich ab 01.07 nen neuen Job habe. Frage hebt die betriebsbedingte Kündigung meine auf, oder werde ich beim Amt gesperrt weil ich gekündigt habe?

Vielen Dank für eure Antworten

Knightrider

hallo,

ich verstehe die Frage nicht ganz. Also du kündigst selbst in der nächsten Zeit zum 30.06.11 und am 31.05.11 würden Kündigungen zu wann ausgesprochen?

ob sich deine Kündigung durch die betriebsbedingte Kündigung aufhebt oder umgekehrt ist eine arbeitsrechtliche Frage. Da würde ich hier nochmal mit dem Stichwort Arbeitsrecht fragen, oder beim Bundesministerium für Arbeit uns Soziales (BMAS) anrufen .

Aber zur Frage ob du Arbeitslosengeld bekommst: Wenn du sowieso eine neue Arbeit aufnimmst, unmittelbar nach deiner derzeitigen Beschäftigung, dann wirst du gar nicht erst arbeitslos und brauchst dir ja dann auch keine Sorgen um das Arbeitslosengeld machen.

Es sei denn die Beschäftigung die du jetzt aufnimmst, ist nur befristet. Dann kann das sein, dass du nach der Beschäftigung (solltest du dann arbeitslos werden) eine Sperrzeit bekommen kannst. Wird dann aber alles vom Amt geprüft. Die schauen dann auch ob Verkürzungen der Sperrzeit in Frage kommen, aufgrund der Insolvenz. Ist etwas komplizierter um das hier weiter auszufächern.

wenn du dir nicht 100%ig sicher bist, ob die Stelle bekommst, würde ich mich arbeitsuchend melden, damit du im Fall der Fälle nicht noch eine Sperrzeit reingewürgt bekommst.

Grüße

Wenn betriebsbedingt früher gekündigt wird, zählt der frühere Termin. Anregungen darüber hinaus gibt es unter http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-G…

Hallo Knightrider,

das Amt zahlt weiter, da mach Dir mal keine Sorgen!

Es geht ja „nur“ um den Monat Juni! Da zicken die nicht rum, es ist ja sogar Deine Aufgabe sich um einen neuen Job in so einer Situation zu kümmern. Meistens läuft es aber bei Insolvenzen darauf hinaus, dass nach dem 31.05. erst mit ordentlichen Kündigungsfristen gekündigt wird, und Du somit dem „Amt“ nichts zu tun haben wirst…

Viel Glück beim neuen Job

Daniel

Hallo,

solange die Tätigkeit seitens des Arbeitgebers vor der eigenen Kündigung beendet wird, tritt keine Sperrzeit ein. Das wäre der Fall, wenn die Firma die Kündigung zum 31.05. ausspricht.

Gruß

Eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt im Regelfall immer fristgerecht. Sollte eine Kündigung vor dem 30.06.2011 möglich sein, so kann man dir natürlich die Kündigung aussprechen, auch wenn du bereits gekündigt hast. Durch eine Kündigung, die erfolgt um sich zu verändern/verbessern wird keine Sanktion durch das Arbeitsamt auslösen. Du begibst dich ja nicht in die Arbeitslosigkeit, sondern willst in den nächsten Job.

Guten Abend.
Aufgrund Ihrer neuen Arbeitsaufnahme zum 01.07.11 ist die Kündigung zum 30.06.11 vollkommen in Ordnung und Sie werden keine Sperren von der Agentur befürchten müssen.