Arbeitslosengeld bei eigener Kündigung?

Hallo liebe Leute,
ich brauche mal bitte eure Hilfe.
Ich bin seit gut 3 Jahren bei einer Bank angestellt.
Leider kann ich dem Druck der dort vorherrscht nicht mehr standhalten. Es ist kaum unmöglich die geforderten Quoten zu erfüllen.Ich war auch schon diesbezüglich krank geschrieben. Aus diesem Grund habe ich mich dazu entschlossen, bei meinem Arbeitgeber zu kündigen. Die Kündigung habe ich zum 31.08. abgegeben und ab Oktober möchte ich dann gern ein Studium aufnehmen.

Nun habe ich ja selbst gekündigt und würde theoretisch kein Arbeitslosengeld beziehen dürfen. Allerdings geht es ja nur um einen Monat.Habt ihr eine Idee wie ich für den Monat September das Geld bekommen könnte.Es geht ja auch nur um diesen einen Monat.

Über eure Antworten würde ich mich sehr freuen.

Eure Caro

Hi du,

cich hab hier was für dich, vielleicht hilft es dir ja weiter:
Vorab: Eine Sperrzeit tritt ein, wenn der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch die Arbeitslosigkeit zumindest grob fahrlässig herbeigeführt hat.

Eine Sperrzeit kann durch die Arbeitsagentur daher nur dann verhängt werden, wenn kein wichtiger Grund für das Verhalten des Arbeitslosen vorliegt. Deshalb erhält jeder Arbeitslose, bei dem ein Sperrzeittatbestand vorliegt, die Gelegenheit eine Stellungnahme zu seinem Handeln abzugeben. Diese Stellungnahme kann formlos niedergeschrieben werden oder ist durch direkte Fragen an den Arbeitslosen auf einem Formular bereits gekennzeichnet.

Ich verstehe das so, das du auf jeden Fall die Chance auf eine Anhörung hast, heist auch, das du dort ja sagen kannst, das der wichtige Grund zur Kündigung eben dein Studium ist. Laut meinem Verständnis dürfte es dann keine Probleme geben, weil du es ja nicht darauf angelegt hast arbeitslos zu werden oder zu bleiben. Und du dem Arbeitsamt ja auhch sofort deinen Studiumplatz zeigen kannst. Falls sie dich fragen sollten, warum du denn nicht einen Monat länger dort gearbeitet hast, dann kannst du antworten, das du einige Vorbereitungen für das Studium hattest, z.B. , da würde ich mir aber noch etwas zurechtlegen. Weil eines kann ich dir sagen, die sind auf dem Arbeitsamt echt - wie soll ich sagen- sagen wir es mal so, sie sind nicht mehr ganz so freundlich und zuvorkommend wie noch vor einigen Jahren. Ich selbst habe zum Glück nichts mit dieser Agentur zu tun, aber viele Freunde die ich habe, sind immer wieder auf Hilfe angewiesen. Naja.
Falls das aber alles gar nichts bringt kannst du auf jeden Fall Wohngeld beantragen. Das Problem hierbei ist, das es eben einige Wochen dauert, bis der ANtrag durch ist usw. Und so wie ich dich verstanden habe, brauchst du das Geld sofort.
Wenn alle Stricke reissen, dann kannst du vielleicht versuchen bei der HArtz vier Stelle Geld zu beantragenm, aber da mache ich dir auch wenig Hoffnung, ausser, es ist ein netter Sachbearbeiter zur Stelle, wie gesagt- ich macvhe dir da wenig Hoffnung :smile:
Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen. Wie gesagt, warte jetzt erst einmal die Anhörung beim AAmt ab und dann kannst du dir immer noch Sorgen machen. Das einzige was echt wichtig ist, das du eben einen plausiblen Grund vorlegen kannstz, warum du eben einen Monat früher gekündigt hast. Ich wünsche dir viel Erfolg und meld dich mal und sag mal bescheid, wie es ausgegangen ist
Gruss Natascha

Hey Natascha,
danke für deine ausführliche Antwort.
Den Zettel mit den Fragen zur Kündigung habe ich schon.Da bin ich grad dabei den auszufüllen.

Als ich dort war um mich arbeitslos zu melden,hatte ich einen sehr netten Sachbearbeiter,aber wenn ich an eine Zicke gerate,kann das ja ganz anders enden.

Sobald ich etwas erreicht hab,werd ich dir Bescheid geben.
Danke

Caro

Kann da leider auch nicht weiterhelfen !
Wie wärs mit direkter Nachfrage bei Jobagentur ?