Arbeitslosengeld bei Eigenkündigung wenn bereits Anschlussvertrag besteht

Hallo liebe Experten !
Angenommen Arbeitnehmer A hat einen Anschlussvertrag bei Arbeitgeber B zum 01.01.
Arbeitnehmer A kann bei Arbeitgeber A zum 01.12. kündigen und möchte das auch, weil
die Gesamtsituation nicht so ist, dass Arbeitnehmer A bis 01.01. bleiben kann ! Unter anderem, weil Arbeitgeber A, Arbeitnehmer A teilweise im Frühjahr regelrecht „gemobbt“ hat. Und weil Arbeitgeber A Arbeitnehmer A nach Kündigung das Leben zur Hölle macht.

Wie sieht es in dem Fall mit Arbeitslosengeld aus ? Erhält Arbeitnehmer A Arbeitslosengeld, da ja ein Anschlussvertrag allerdings erst zum 01.01. besteht, oder muss Arbeitnehmer A vom Arzt ein Attest vorlegen, dass eine Beschäftigung bis 01.01. unzumutbar ist ? Es handelt sich ja nur um 1 Monat und Arbeitnehmer A hat sich ja um eine Stelle bemüht, um wechseln zu können und nicht aus Krankheit in die Arbeitslosigkeit zu rutschen.

Danke für Eure Antworten

Servus,

so schematisch läuft das nicht ab.

Es wird in jedem Fall eine Sperrzeit wegen „versicherungswidrigem Verhalten“ (Arbeitsaufgabe) verhängt werden. Der oder die wichtigen Gründe für die Kündigung durch den Arbeitnehmer muss dieser dann im Widerspruchsverfahren und ggf. der dann folgenden Klage darlegen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Selbst wenn dies vorgelegt wird muss man damit rechnen, dass der Amtsarzt der AA zur Begutachtung eingeschaltet wird. Im SGB III gibt es keine Sonderregelung für „es handelt sich ja nur um 1 Monat“. Wenn man auf die Einhaltung der Kündigungsfrist verzichtet hat man ja willentlich die Arbeitslosigkeit verursacht.
N.N. Kündigungstermine zum 1. eines Monates sind schon außergewöhnlich. Üblich ist doch zum Letzten eines Monates.

Gruß
Otto

Heißt das, dass Arbeitnehmer A bei Arbeitgeber A nicht zum 31.12. kündigen könnte?

Könnte er auch, aber er findet die Situation auf der Arbeit unerträglich.

Schöne Grüße

MM

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Guten Morgen,

ja stimmt könnte Arbeitnehmer A auch zum 31.12. und natürlich ist die Kündigung zum 30.11. gemeint.
Aber Arbeitnehmer A hat eben bei den anderen MAs, die selber gekündigt haben, mitbekommen, dass Arbeitgeber A da dann noch mehr Druck ausübt und noch mehr mobbt teilweise unter der Gürtellinie und von Seiten Arbeitgeber A auch "schmutzige Wäsche" gewaschen wurde und alte Sachen aufgedeckt wurden. Ebenso erhielten diese MAs kein Zeugnis ! So und nachdem mehrfach erwähnt wurde dass Arbeitnehmer A „nicht gebraucht“ wird, weil 10 andere bereits vor der Türe stehen und gerne auch zu Arbeitgeber C an die Kasse könnte und je nach Lust und Laune von Arbeitgeber A mal dies gilt und dann wieder genau das nicht gilt und das das falscheste ist was man machen kann und wenn Arbeitnehmer A erwähnte aber genau so sollte A das doch machen… wieder gedroht wurde " dann kann A ja gehen!" Wird A gehen weil A genau weiss, dass Arbeitgeber A , Arbeitnehmer A bei Kündigung das Leben zur Hölle machen wird ! Danke für Eure Antworten !

Anmerkung :
Arbeitnehmer A arbeitet bei Versicherung. Weiterer Grund nicht bis 31.12. Bleiben zu können ist, dass Arbeitgeber A möglicherweise Arbeitnehmer A unterstellt, dass jeder Kunde der seinen Kfz Vertrag kündigt, absichtlich nicht „gerettet“ wurde. Da es ja Arbeitnehmer A nun „egal“ ist… und sich das dann im Zeugnis widerspiegelt.
Auch das möchte Arbeitnehmer A umgehen ! Denn zuzutrauen ist es Arbeitgeber A! Da Arbeitnehmer A schon immer schuld hatte wenn Kunden kündigen ! Zu wenig bemüht.
A möchte einfach nur alles suf 0 stellen jnd gerne stress frei und gesund bei B anfangen !

Da fragt man sich warum der AN nicht einfach den jetzigen AV bis zum 31.01. behält und sich einfach krank meldet. Einen Arzt zu finden der einem die Krabkneldung ausstellt ist ja absolut kein Problem.