Hallo liebe Experten !
Angenommen Arbeitnehmer A hat einen Anschlussvertrag bei Arbeitgeber B zum 01.01.
Arbeitnehmer A kann bei Arbeitgeber A zum 01.12. kündigen und möchte das auch, weil
die Gesamtsituation nicht so ist, dass Arbeitnehmer A bis 01.01. bleiben kann ! Unter anderem, weil Arbeitgeber A, Arbeitnehmer A teilweise im Frühjahr regelrecht „gemobbt“ hat. Und weil Arbeitgeber A Arbeitnehmer A nach Kündigung das Leben zur Hölle macht.
Wie sieht es in dem Fall mit Arbeitslosengeld aus ? Erhält Arbeitnehmer A Arbeitslosengeld, da ja ein Anschlussvertrag allerdings erst zum 01.01. besteht, oder muss Arbeitnehmer A vom Arzt ein Attest vorlegen, dass eine Beschäftigung bis 01.01. unzumutbar ist ? Es handelt sich ja nur um 1 Monat und Arbeitnehmer A hat sich ja um eine Stelle bemüht, um wechseln zu können und nicht aus Krankheit in die Arbeitslosigkeit zu rutschen.
Danke für Eure Antworten