Hallo Robert!
- „Gründungscoaching des AA“ kenne ich so nicht. Meinen Sie damit einen der üblichen Existenzgründerkurse der Agentur bzw. Gründercamps (oder entsprechen anders benannte Angebote der Bundesländer mit dehnen die Agentur/Jobcenter kooperieren)) und der Jobcenter? Dies wäre eine Maßnahme der Eingliederungshilfe und Sie beziehen in der Zeit auch weiterhin ihr ALG I; verbrauchen allerdings auch Restanspruchstage (s. unter 2.).
Kann Sinn machen, wenn Sie noch zu unsicher sind bzw. z.B. kaufmännische Grundlagen lernen wollen/müssen.
Oder meinen Sie das Förderprogram Gründer Coaching Deutschland der KfW. Dies würde Ihnen 90% des Coaching-Honorars eines Gründercoaches (wie ich einer bin) finanzieren. Wird NACH der Gründung durchgeführt / bewilligt und fällt dann in Ihre Zeit als Selbständiger, der ggf. ergänzend Gründungszuschuss (= ALG I plus €300,- für Sozialversicherung) bezieht.
Macht m.E. auf jeden Fall Sinn, weil Sie nie wieder so günstig einen Unternehmerberater engagieren werden können, von dem Sie gerade in der Gründungs- und Fertigungsphase enorm profitieren können. Wenn Sie eine gute Wahl treffen:smile:.
- Der Gründungszuschuss ist seit dem letzten Jahr stark reglementiert. Du musst bei Gründung (=Antragsstellung = Einstellung ALG I) u.a. noch einen Mindestanspruch auf ALG I von 150 Tagen haben. Zu beachten ist dabei aber u.a., dass der Antrag die mindestens gleichzeitige belegte Gründung (Datum der Gewerbeanmeldung oder Gründungs-Meldung beim Finanzamt)erfordert und heute idR. die sofortige Einstellung des Bezugs von ALG I (auch wenn ggf. der Gründungszuschuss verweigert wird) nach sich zieht.
Ich empfehle daher grundsätzlich ein mit dem zuständigen Kundenbetreuer der Agentur abgestimmtes Verhalten. Dies zum einen um o.g. negative Folgen zu vermeiden bzw. sich darauf einstellen zu können und zum anderen, um sich der Mitwirkung des Fallmanagers und seiner Agentur (die tatsächliche Ablehnungsquote liegt zwar bundesweit bei über 75%; es gibt aber Regionen, die noch relativ großzügig und Gründungsorientiert bewilligen) zu versichern!
Wenn Sie noch Fragen haben; kommen Sie auf mich zu. Lassen Sie sich nicht entmutigen. Es gibt immer auch noch Alternativen und „Schleichwege“!
Good Luck!
StefanR
* „…im Zeitpunkt der Aufnahme der Selbständigkeit noch über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tage verfügen…“ … mehr auf http://de.wikipedia.org/wiki/Gr%C3%BCndungszuschuss
Hallo, ich bin seit 01.04.3013 arbeitslos gemeldet und erhalte
ALG I. Ich plane, mich selbstständig zu machen und den
Gründungszuschuss bzw. das Gründungscoaching der AA in
Anspruch zu nehmen.
Muss ich für die Zeit des Coachings auf ALG I verzichten oder
wird dieses weiter voll bezahlt?
…