Arbeitslosengeld bei Krankengeldbezug?

Hallo,

wie ist das bei der Berechnung von Arbeitslosengeld 1, wenn man vor Eintritt in die Arbeitslosigkeit Krankengeld bezogen hat/bezieht?
Wonach berechnet sich das ALG? Nach dem Gehalt oder dem Krankengeld?
Muss ich wissen, danke.
Gibt es dazu einen §?

Hallo weiss ich leider nicht.

Hallo weiss ich leider nicht.

WIESO antwortest du dann??
Was soll denn der Unsinn???

Hallo!

also ich kann dazu sagen das es zu aller erst schonmal ganz entscheidend ist ob man Geld bezogen hat oder Geld bezieht.Sämtliche Einkünfte egal welcher Art wie zb. Mieteinkünfte,durch Arbeit oder dergleichen werden in die Berechnung mit einbezogen.Das ALG I wird prozentual vom letzten Arbeitseinkommen berechnet.Ich gehe mal davon aus Du bei bestehendem Arbeitsverhältnis krank geworden bist was bedeuten würde das eben das letzte Gehalt/Lohn angerechnet wird.
Die genauen § kann ich dir leider nicht nennen aber dein/e Bearbeiter/in sollte Dir da weiterhelfen können,einfach mal anrufen und nachfragen (die sind laut §14 und §15 II Sozialgesetzbuch zur Auskunft und Beratung verpflichtet).

Ich hoffe ich konnt Dir ein bisschen weiterhelfen :smile:

MfG
Mario Wittke

Hi,

sorry ich muss erstmal ganz doof nachfragen:

  1. Aus einem direkten Arbeitsverhältnis in den Krankengeldbezug und dann in die Arbeitslosigkeit?

  2. Wenn ja, wie lange ging das Arbeitsverhältnis?

Wie immer kommt es nämlich drauf an… ^^

Hi,

also: im Sommer endet mein befristeter AV, ich werde gemobbt und bin nur noch ein geduldeter Arbeitnehmer. Bin bald wieder arbeitsfähig, werde aber bei geringstem Mobbing mich wieder krank schreiben lassen bis zum Ende des Vertrages. Dann war ich 15 Monate in Beschäftigung und würde vor Beginn der Arbeitslosigkeit Krankengeld beziehen.
Nun die Frage, ob ich trotz Krankengeldbezug und „übergleiten“ in die Arbeitslosigkeit dann ALG 1 nach meinem Gehalt bekomme oder wird das KG zugrunde gelegt.

Ok, ich hoffe ich mache das nicht zu kompliziert.

Also um dein Arbeitslosengeld zu bemessen werden 3 Paragraphen des SGB III zu Rate gezogen:

§ 130 Bemessungszeitraum und Bemessungsrahmen
§ 131 Bemessungsentgelt und
§ 133 Leistungsentgelt

Der Bemessungszeitraum gibt an wie lange zurückgegangen wird um sich über die letzten Einnahmen des Kunden zu informieren. Normalerweise beträgt dieser Zeitraum ein Jahr. Hast du in dieser Zeit WENIGER als 150 Tage Anspruch auf Arbeitsentgelt, wird der Rahmen auf zwei Jahre erweitert. Hier ein Beispiel:

Du hast von Januar 2009 bis März 2010 in deinem Unternehmen gearbeitet. Ab 1. April 2010 bist du arbeitslos. Der Zeitraum geht also vom 31.03.10 bis zum 01.04.09. Du hast Gehalt bis September bezogen.

April: 30 Tage
Mai: 31 Tage
Juni: 30 Tage
Juli: 31 Tage
September: 30 Tage

Macht zusammen 151 Tage. Passt das nicht wird ein weiteres Jahr dazugerechnet. Der Zeitraum geht also vom 31.03.10 - 01.04.08. Es wird erneut geschaut ob 150 Tage zusammen kommen. Ist dem der Fall, wird dein Gehalt dem Arbeitslosengeld zugrunde gelegt. Krankengeld wird nur in dem Fall zugrundegelegt wenn du in den letzten zwei Jahren KEIN Arbeitsentgelt erhalten hast.

Nun aber mal was anderes. In einem Fall wie deinem ist es ratsam sowohl mit deinem Arzt als auch mit deiner Agentur zu sprechen. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du vorher aus deinem Vertrag raus. OHNE eine Sperrzeit befürchten zu müssen. Voraussetzung dafür ist, dass du einen wichtigen Grund hast. Mobbing ist ein wichtiger Grund, aber da man viel erzählen kann, an einem langen Tag, solltest du vorher mit deiner Agentur (Leistungsabteilung) und deinem Arzt redem, ob er dir bestätigen kann dass deine Gesundheit unter dem Mobbing zu leiden hat. Wir leben zwar in einer Wirtschaftskrise aber du musst dir nicht alles gefallen lassen.

Hier mal ein Link: http://www.mobbing-net.de/

Bei Fragen, Sorgen, Nöten kannst du dich jederzeit bei mir melden

Jenny

Ein Jahr möchte ich schon „voll machen“, damit ich 6 Monate Anspruch auf ALG 1 habe.
Ich werde ja sehen, wie ich behandelt werde, dann kann ich ja weitere Schritte überlegen.
Denn so hat das alles keinen Sinn mehr und ich gehe lieber in die Arbeitslosigkeit, habe aber dann kein Mobbing!

Hallo Luke,
ich selbst bin in einer ARGE beschäftigt und mit den rechtlichen Grundsätzen der Agentur für Arbeit nicht 100% vertraut. Wenn Du nach dem passenden § suchen magst dann versuch es doch einmal hier: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/

Ich hoffe Du bist wieder gesund und findest bald wieder ein geregeltes Einkommen.
LG Stephan

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

da mein Vertrag bald endet, werde ich sicher kein geregeltes Einkommen haben. Daher muss ich auch wissen, wie die Berechnung nun erfolgt. So richtig scheint es keiner zu wissen.

Hallo,

wie ist das bei der Berechnung von Arbeitslosengeld 1, wenn
man vor Eintritt in die Arbeitslosigkeit Krankengeld bezogen
hat/bezieht?
Wonach berechnet sich das ALG? Nach dem Gehalt oder dem
Krankengeld?
Muss ich wissen, danke.
Gibt es dazu einen §

Hallo,
leider kann ich Dir da nicht weiter helfen,sorry.
Liebe Grüße

Warum antwortest du dann?

Frag jemand aus der Leistungsabteilung deines zuständigen Arbeitsamts