Ok, ich hoffe ich mache das nicht zu kompliziert.
Also um dein Arbeitslosengeld zu bemessen werden 3 Paragraphen des SGB III zu Rate gezogen:
§ 130 Bemessungszeitraum und Bemessungsrahmen
§ 131 Bemessungsentgelt und
§ 133 Leistungsentgelt
Der Bemessungszeitraum gibt an wie lange zurückgegangen wird um sich über die letzten Einnahmen des Kunden zu informieren. Normalerweise beträgt dieser Zeitraum ein Jahr. Hast du in dieser Zeit WENIGER als 150 Tage Anspruch auf Arbeitsentgelt, wird der Rahmen auf zwei Jahre erweitert. Hier ein Beispiel:
Du hast von Januar 2009 bis März 2010 in deinem Unternehmen gearbeitet. Ab 1. April 2010 bist du arbeitslos. Der Zeitraum geht also vom 31.03.10 bis zum 01.04.09. Du hast Gehalt bis September bezogen.
April: 30 Tage
Mai: 31 Tage
Juni: 30 Tage
Juli: 31 Tage
September: 30 Tage
Macht zusammen 151 Tage. Passt das nicht wird ein weiteres Jahr dazugerechnet. Der Zeitraum geht also vom 31.03.10 - 01.04.08. Es wird erneut geschaut ob 150 Tage zusammen kommen. Ist dem der Fall, wird dein Gehalt dem Arbeitslosengeld zugrunde gelegt. Krankengeld wird nur in dem Fall zugrundegelegt wenn du in den letzten zwei Jahren KEIN Arbeitsentgelt erhalten hast.
Nun aber mal was anderes. In einem Fall wie deinem ist es ratsam sowohl mit deinem Arzt als auch mit deiner Agentur zu sprechen. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du vorher aus deinem Vertrag raus. OHNE eine Sperrzeit befürchten zu müssen. Voraussetzung dafür ist, dass du einen wichtigen Grund hast. Mobbing ist ein wichtiger Grund, aber da man viel erzählen kann, an einem langen Tag, solltest du vorher mit deiner Agentur (Leistungsabteilung) und deinem Arzt redem, ob er dir bestätigen kann dass deine Gesundheit unter dem Mobbing zu leiden hat. Wir leben zwar in einer Wirtschaftskrise aber du musst dir nicht alles gefallen lassen.
Hier mal ein Link: http://www.mobbing-net.de/
Bei Fragen, Sorgen, Nöten kannst du dich jederzeit bei mir melden
Jenny