Arbeitslosengeld bei Kündigung in der Probezeit

Hallo,
einge guter freund von mir hat eine unbefristet arbeitsstelle gekündigt und ist zu seiner familie gezogen. hat aber in der neuen stadt eine neue unbefristete arbeitsstelle gefunden mit 6 monate probezeit. jetzt wird er nach einem halben monat wahrscheinlich gekündigt. er hat nen 50% behinderten schein. bekommt er arbeitslosengeld? er hat eine schwangere frau und ein sohn.

Hallo.
Wenn er mind. 12 Monate in den letzten zwei Jahren gearbeitet hat, wird er wohl Arbeitslosengeld bekommen.
Er muß nur prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist.

servus
bin kein experte in solchen angelegenheiten, aberrr
frage doch die eingewanderten, für unsere gesellschaft nutzlosen muslime ,wenn sie zu allem zu blöd sind,
aber wie man sozialhilfe und dergleichen ergaunert, darin sind sie experten…
viel erfolg

Das kann man so nicht beantworten.

Es ist davon abhängig ob er lange genug gearbeitet hat, um Anspruch zu haben.

Die Anwartschaftszeit hat gemäß § 123 SGB III erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens 360 Tage in einer beitragspflichtigen Beschäftigung gestanden hat oder aus sonstigen Gründen versicherungspflichtig war (z. B. Elternzeit, Wehrdienst- und Zivildienstzeiten).

Die Rahmenfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Ganz wichtig: Er sollte sofort zur Agentur für Arbeit gehen, wenn er die Kündigung erhalten hat… sonst wird er eine Sperrzeit erhalten.

Hallo,

ein Anspruch auf Alg I besteht grundsätzlich. Bei Kündigungen in der Probezeit wird keine Sperrzeit eintreten.

Marion

Hallo,

wenn er jetzt einen unbefristeten Vertrag hat, tritt keine Sperrzeit ein. Das kann nur passieren, wenn man von einem unbefristeten in einen befristeten wechselt.

Gruß

Hallo,

grundsätzlich ist zu sagen, daß die Anwartschaftszeit erfüllt sein muß, d.h. er muß in den letzten 2 Jahren mind. 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, um überhaupt einen Anspruch auf ALGI zu haben.

Ferner wird evtl. geprüft, ob eine Sperrzeit eintritt, da er die alte Stelle selbst gekündigt hat. Liegt hierfür ein wichtiger Grund vor (Einzelfallentscheidungen)tritt keine Sperrzeit ein.

VG
Claudia

Aufgrund der mangelnden Informationen, kann hier keine konkrete Antwort erfolgen. Daher kann die Antwort nur sein, dass Arbeitslosengeld dann gezahlt wird, wenn die entspprechenden Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Hallo,

wenn man innerhalb der letzten 2 Jahre mind. 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat, hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Dein Freund sollte sich umgehend arbeitsuchend melden, sobald er die Kündigung erhält (innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt) und arbeitslos spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit.

Gruß

Hallo,
ich bin keine Expertin für Arbeitslosengeld. Aber ich denke, dass er Anspruch auf ALG I hat, wenn er die Wartezeit erfüllt hat. Dass er seine Arbeitsstelle in der Probezeit verliert, dürfte keine Rolle spielen. Sollte er keinen Anspruch auf ALG I haben, oder wenn das Einkommen zu gering ist, besteht darüber hinaus Anspruch auf ALG II.
L.G.

Hallo,
ja,bekommt er trotzdem wenn er gekündigt wird.

Hallo!

Für den Bezug des ALG haben Ihre Zusatzinfos keine Bedeutung. Weder die Schwerbehinderung noch die private Situation. Natürlich hat Ihr Freund Anspruch auf ALG.

Viele Grüße
Nicole

Hallo emely040408,
natürlich bekommt er ALG.Dafür gibst ja die Probezeit!
Gruß Freddy44