Arbeitslosengeld bei niedrigerem Verdienst

Hallo,

Person A ist zum 30.6. gekündigt und könnte am 1.7. direkt einen
neuen Job antreten - allerdings für 900 EUR brutto weniger. A würde
das machen - was passiert, wenn A nach kurzer Zeit z.B. 1/2 o. 1 Jahr
, 1,5 Jahren später arbeitslos wird. Wie wird das Arbeitslosngeld
dann berechnet - wenn man von 60 % ausgeht, dann wäre das ja ein
erheblicher „Verlust“.

Danke für Antworten.

…vielleicht habe ich ja selber die Antwort gefunden…was ist denn, wenn zwischen den beiden Arbeiten ein glatter Übergang statt gefunden hat - wird dann anteilsmäßig berechenet?..dann wäre es ja klüger erst mal arbeitslos zu werden…???

Der Bestandschutz beim Arbeitslosengeld bedeutet, dass der Arbeitlose nach der Aufnahme einer Beschäftigung innerhalb der nächsten zwei Jahre nach dem letzten Tag des Arbeitslosengeldbezuges ein Anspruch auf das Bemessungsentgelt aus dem letzten Leistungsbezug hat. Das bedeutet, der Arbeitslose kann innerhalb von drei Jahren ein Arbeitslosengeld geltend machen, welches sich aus dem Bemessungsentgelt ergibt, wonach das Arbeitslosengeld zuletzt bezogen wurde.

Lediglich der Leistungssatz ist dem jeweiligen Kalenderjahr um die maßgeblichen Steuerabzüge angepasst. Wird durch die Beschäftigung ein höherer Arbeitslosengeldanspruch erworben als zuletzt, bleibt diese Vorschrift selbstverständlich unberücksichtigt. Die Regelung soll dem Arbeitslosen ermöglichen eine Beschäftigung mit geringerem Arbeitsentgelt anzunehmen.

Arbeitslosengeld geltend machen, welches sich aus dem
Bemessungsentgelt ergibt, wonach das Arbeitslosengeld zuletzt
bezogen wurde.

Lediglich der Leistungssatz ist dem jeweiligen Kalenderjahr um
die maßgeblichen Steuerabzüge angepasst. Wird durch die

Und wie ist das wenn ein Arbeitnehmer nach Steuerklasse IV berechnet wurde, und ein Jahr später erneut arbeitslos wird, mit niedrigerem Brutto, und auch noch Steuerklasse V?
Ändert sich dann was an der Höhe des Arbeitslosengeldes?

Tüssi

Bianca