Wie ist das eigentlich? Angenommen ich bin schwanger und mein Arbeitgeber meldet während der Schwangerschaft Konkurs an oder schliesst die Firma weil er keine Lust mehr drauf hat. Hab ich dann Anspruch auf irgendwelche Leistungen vom Arbeitsamt? Ich bin dann ja zumindest ‚schwer vermittelbar‘ bzw. überhaupt nicht vermittelbar - wer stellt schon ne Schwangere ein.
Und was ist bei einer Schwangerschaft, die während einer Arbeitslosigkeit eintritt? Werden dann alle Leistungen sofort gestrichen?
Und zur Klarstellung: nein, ich bin nicht in der Situation - aber ich würde gerne wissen, was evtl. auf mich zukommt.
Und - ja, natürlich werde/würde ich mich selbt intensiv um nen neuen Job kümmern und nicht nur drauf warten, dass mir das Arbeitsamt einen verschafft.
Wie ist das eigentlich? Angenommen ich bin schwanger und mein
Arbeitgeber meldet während der Schwangerschaft Konkurs an oder
schliesst die Firma weil er keine Lust mehr drauf hat. Hab ich
dann Anspruch auf irgendwelche Leistungen vom Arbeitsamt?
Eindeutig: JA.
Wenn Sie allerdings in’s Erziehungsjahr gehen bzw. sind, dann natürlich nicht, in diesem Fall gibt es das Erziehungsgeld.
ACHTUNG: Gilt nur für ArbeitslosenGELDbezieher, ArbeitslosenHILFEbezieher erhalten neben dem Erzeihungsgeld weiterhin auch ihre Arbeitslosenhilfe (muß natürlich beantragt werden!!!).
Ich bin dann ja zumindest ‚schwer vermittelbar‘ bzw. überhaupt
nicht vermittelbar - wer stellt schon ne Schwangere ein.
Und was ist bei einer Schwangerschaft, die während einer
Arbeitslosigkeit eintritt? Werden dann alle Leistungen sofort
gestrichen?
Ist damit denke ich beantwortet.
Und zur Klarstellung: nein, ich bin nicht in der Situation -
aber ich würde gerne wissen, was evtl. auf mich zukommt.
Und - ja, natürlich werde/würde ich mich selbt intensiv um nen
neuen Job kümmern und nicht nur drauf warten, dass mir das
Arbeitsamt einen verschafft.