Arbeitslosengeld bei selbst Kündigung?

Hallo,
vielleicht kann man mir weiter helfen. Ich habe meine jetzige
Arbeitsstelle gekündigt, da ich mit der Vorgesetzten und dem Chef
nicht klar komme. Ich war 1 Jahr da und muss bis ende diesen Jahres
noch bleiben, da ich so lange die Kündigungsfrist einhalten muss.
Meine Kollegen haben zwar nicht gekündigt, aber (gott sei dank, das
selbe Problem wie ich). Wenn die Vorgesetzte sich nicht mehr an die
Aufgabenstellungen erinnern kann, falsche Informationen durch gibt
und selbst sagt, dass sie ein Kurzzeitgedächnis hat, stehe ich dumm
da, wenn ich eine Aussage treffe, die sie selbst gesagt hat, aber
sich nicht mehr daran erinnern kann. Das Problem ist, wenn es nur 1
mal gewesen wäre, hätte ich keine Probleme damit, aber es ist in 1
Jahr so oft passiert, dass dadurch viele Probleme intern kamen.
Selbst ich, habe angefangen an mir zu zweifeln. Ich habe Kollegen und
den Betriebsrat rangezogen, da ich nicht mehr weiter wusste. Bis
letztendlich ich zu dem Entschlss gekommen bin, dass ich das so nicht
mehr mit machen kann. Meine Vorgängerin ist in psychatrischer
Behandlung muss zur Kur und wird auch nie wieder Arbeiten kommen.
Anfangs habe ich mich gewundert, aber jetzt, weiss ich halt voran es
gelegen hat. Das Problem ist nur, was soll man gegen seinen
Vorgesetzten schon ausrichten, wenn der Chef nicht hinter einem steht
und sich für so was nicht interessiert.
Ich hoffe natürlich, dass ich mit großem Glück eine neue Einstellung
zum Jahresanfang bekomme, aber was wenn nicht?
Ich habe vom Betriebsrat mir ein Formular unterschreiben lassen, bzw.
eine Notiz, indem steht, was schon versucht wurde, um die Probleme
mit der Vorgesetzten zu beseitigen. Datum, Besprechung und die
Aussagen die gesagt wurden in den Gesprächen, sogar was der
Betriebsrat selbst dazu gesagt hatte, als Beispiel: Das war schon mal
so, die Vorgängerin hatte das selbe Problem!!!
Wird die Agentur so was Anerkennen und mir trotzdem mein
Arbeitslosengeld geben?

ziemlich kurze antwort
frag deinen sachbearbeiter beim Arbeitsamt
denn der hats zu entscheiden

„dem grunde nach“ SOLLTE da aber keine Sperre draus erwachsen!

Hallo,

das wird im Einzelfall entschieden, daher kann ich dazu keine verbindliche Aussage treffen. Sollte dir jedoch ein Arzt geraten haben, die Arbeit so schnell wie möglich zu kündigen und bestätigt er dir das auch schriftlich, tritt keine Sperrzeit ein.

Gruß