Arbeitslosengeld bei Studienabbruch?

Guten Tag,

ich hätte da folgenden (natürlich rein fiktiven) Fall:
Jemand fängt im Oktober 2009 an zu studieren und befindet sich im Moment noch in einem befristeten Arbeitsverhältnis, das erst im März 2010 endet.

Was macht man dann?
Sollte derjenige dann einen Aufhebungsvertrag zum 30.09.2009 vereinbaren, damit man nicht selbst kündigen muss? (Wir gehen von einer Kündigungsfrist von einem Monat aus.)

Meine Bedenken:

  1. Falls man das Studium abbrechen sollte, kann es sein, dass, wenn man selbst gekündigt, das ALG gekürzt oder sogar gesperrt wird?
  2. Und was wäre, wenn man nach dem Studium arbeitslos würde?

Ideen?:
3) Wenn man selbst kündigt, dann ist das nicht so gut, oder? Was kann dann mit dem ALG passieren?
4) Ist es besser, einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren?
5) Oder sollte man sogar darum bitten, dass der Arbeitgeber einen kündigt?
6) Wenn man gekündigt wird, müsste das Datum des Schreiben dann vor der Bewerbungsfrist vom Studium sein? Sonst könnte man dahinter kommen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

MfG
Andreas1234

Meine Bedenken:

  1. Falls man das Studium abbrechen sollte, kann es sein, dass,
    wenn man selbst gekündigt, das ALG gekürzt oder sogar gesperrt
    wird?

Je nachdem, wann man das Studium abbricht, besteht die Möglichkeit, dass das „Arbeitslosengeld noch gesperrt“ ist, da bei Eigenkündigung bzw. Aufhebungsvertrag (ohne wichtigen Grund) eine Sperrzeit von 12 Wochen eintreten kann. Die Dauer des Arbeitslosengelds wird dann ebenfalls gekürzt.

  1. Und was wäre, wenn man nach dem Studium arbeitslos würde?

Unter Umständen ist der Anspruch dann bereits „verfallen“, je nachdem, wie lange das Studium dauert.

Ideen?:
3) Wenn man selbst kündigt, dann ist das nicht so gut, oder?
Was kann dann mit dem ALG passieren?

s.o. (ggf. Sperrzeit von 12 Wochen und Anspruchsminderung)

  1. Ist es besser, einen Aufhebungsvertrag zu
    vereinbaren?

Eigentlich nicht. Es macht keinen Unterschied, ob man selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag abschließt. Hat man hierfür keinen wichtigen Grund (z.B. ärztliches Attest), tritt aller Wahrscheinlichkeit nach die Sperrzeit ein.

  1. Oder sollte man sogar darum bitten, dass der Arbeitgeber
    einen kündigt?

Das wäre (zumindest wenn es ums Arbeitslosengeld geht) die beste Lösung.

  1. Wenn man gekündigt wird, müsste das Datum des Schreiben
    dann vor der Bewerbungsfrist vom Studium sein? Sonst könnte
    man dahinter kommen?

Was heißt „sonst könnte man dahinter kommen“?
Wichtig beim Datum des Kündigungsschreibens ist nur, dass du dich binnen 3 Tage bei der zuständigen Agentur oder telefonisch über die Service Nummer arbeitsuchend meldest.
Zudem ist eine Arbeitslosmeldung spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit notwendig.

Vielen Dank für die Antwort! Eine Frage habe ich noch:

Wenn man einen Aufhebungsvertrag vereinbart und dort steht ein wichtiger Gund des Arbeitnehmers drin (betriebsbedingt z.B.), dann könnte es sich doch positiv aufs ALG auswirken?
Es wäre doch besser als wenn dort Kündigung stehen würde…?

Vielen Dank.

Hallo

Wenn man einen Aufhebungsvertrag vereinbart und dort steht ein
wichtiger Gund des Arbeitnehmers drin (betriebsbedingt z.B.),
dann könnte es sich doch positiv aufs ALG auswirken?
Es wäre doch besser als wenn dort Kündigung stehen würde…?

Du meinst, ob es Auswirkungen hat, wenn man einen Grund vorschiebt, der nicht wirklich vorlag, um ohne Sperre ALG zu beziehen?
Ja, das könnte Auswirkungen auf das ALG 1 haben, aber auch auf das polizeiliche Führungszeugnis. Es wäre nämlich eine Straftat.

Gruß,
LeoLo

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Nein! Was ist denn der große Unterschied zwischen einer BETRIEBSBEDINGTEN Kündigung und einem BETRIEBSBEDINGTEN Aufhebungsvertrag??
Dass der Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit selbst herbeiführt…
Gekündigt werden und auch noch aus betriebsbedingten Gründen… Das kann doch jedem passieren. Dafür kann man schließlich nichts. Genauso wenig wie für die dadurch entstehende Arbeitslosigkeit.
Stimmt man dem Ende des Arbeitsverhältnisses aber zu, hat man die Arbeitslosigkeit sozusagen selbst zu verantworten.
Das ist der Sinn, der hinter dem Ganzen steht.

Anders sähe das Ganze aus, wenn der Arbeitnehmer z.B. aus gesundheitlichen Gründen und auf ärztlichen Rat hin einen Aufhebungsvertrag schließt.
Kindesbetreuung könnte ebenfalls als wichtiger Grund zählen.

Das oben beschriebene ist jedoch kein wichtiger Grund.
Oder was ist hier der wichtige Grund, dass das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden muss, wenn es auch durch eine „normale“ Kündigung möglich wäre?

Vielleicht ist es jetzt etwas verständlicher für dich geworden! :smile:

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