Guten Tag,
ich hätte da folgenden (natürlich rein fiktiven) Fall:
Jemand fängt im Oktober 2009 an zu studieren und befindet sich im Moment noch in einem befristeten Arbeitsverhältnis, das erst im März 2010 endet.
Was macht man dann?
Sollte derjenige dann einen Aufhebungsvertrag zum 30.09.2009 vereinbaren, damit man nicht selbst kündigen muss? (Wir gehen von einer Kündigungsfrist von einem Monat aus.)
Meine Bedenken:
- Falls man das Studium abbrechen sollte, kann es sein, dass, wenn man selbst gekündigt, das ALG gekürzt oder sogar gesperrt wird?
- Und was wäre, wenn man nach dem Studium arbeitslos würde?
Ideen?:
3) Wenn man selbst kündigt, dann ist das nicht so gut, oder? Was kann dann mit dem ALG passieren?
4) Ist es besser, einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren?
5) Oder sollte man sogar darum bitten, dass der Arbeitgeber einen kündigt?
6) Wenn man gekündigt wird, müsste das Datum des Schreiben dann vor der Bewerbungsfrist vom Studium sein? Sonst könnte man dahinter kommen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
MfG
Andreas1234