Arbeitslosengeld bei Teilzeitarbeit

Hallo liebe Leute!
Ich bräuchte mal Eure Hilfe zu meinem folgendem Problem, vielleicht
kann mir mal jemand unter die Arme greifen:

Bis inkl. Oktober 2013 war ich 25 Jahre lang Vollzeit beschäftigt.
Seit dem 01.11.13 bin ich in einer anderen Firma nur halbe Tage
beschäftigt, wurde aber nicht als Teilzeitkraft angemeldet, weil
erst mal geschaut werden sollte, wie ausgelastet ich dort überhaupt
bin. Bisher ist es bei halben Tagen Beschäftigung geblieben. Bin
aber nach wie vor als Vollzeitkraft gemeldet. Ich habe damit auch
weiter kein Problem, nur stellt sich für mich nun folgendes Problem:
Es sieht wohl so aus, daß ich im Sommer d. J. keine Arbeit mehr
habe, mich also umschauen muß. Sollte ich bis dahin aber nichts
finden, müßte ich ja leider Arbeitslosengeld beziehen, das erste Mal
in meinem Leben! Nur stelle ich mir dann die Frage: Habe ich dadurch,
daß ich das letzte halbe Jahr als Vollzeitkraft gemeldet war, dann
Nachteile in Sachen Arbeitslosengeld, weil von einer 40 Stunden
Woche bei meinem derzeitigen Gehalt ausgegangen wird? Ich meine,
wenn ich doch nur halbe Tage gearbeitet habe, würde das Geld
doch entsprechend höher ausfallen? Oder interessiert das einfach gar
keinen, es wird einfach von den letzten 12 Monaten der Durchschnitt
berechnet, egal ob Voll- oder Teilzeit und gut ists?  Würde mich nun
echt interessieren, weil ich nämlich sonst darauf bestehen würde,
daß man sofort eine Korrektur meiner letzten Abrechnungen
als Teilzeit in Angriff nimmt bevor ich nachher doof darstehe… .
Würde mich über Hilfe von Euch sehr freuen.
LG
Claudia

Individuelle Einstufung
Hi!
Was ich nicht verstehe: in der Arbeitsbescheinigung, die Dein Arbeitgeber fürs Arbeitsamt ausfüllen muss, wird doch die wöchentliche Stundenzahl aufgeführt. Und die muss doch stimmen, darauf würde ich auf jeden Fall bestehen.
Wo bist Du denn als „Vollzeit-Kraft“ gemeldet?

Ganz allgemein kann ich sagen, dass für die Einstufung die letzten 3 Jahre herangezogen werden und da eine Art Schnitt ausgerechnet wird.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man damit nicht schlecht fährt.

Genau kann (und darf) Dir das niemand hier sagen, melde Dich arbeitslos, beantrage Dein Arbeitslosengeld und lass Dir den Bescheid und die Vorgehensweise genau erklären, am besten persönlich.

Bis inkl. Oktober 2013 war ich 25 Jahre lang Vollzeit
beschäftigt.
Seit dem 01.11.13 bin ich in einer anderen Firma nur halbe
Tage

das
erste Mal
in meinem Leben!

Das ist nicht schön, aber auch kein Drama. Mach das einfach Schritt für Schritt und frage allen beteiligten Löcher in den Bauch.

keinen, es wird einfach von den letzten 12 Monaten der
Durchschnitt
berechnet, egal ob Voll- oder Teilzeit und gut ists? 

Bei mir war das nicht so. Konkret berechnen lassen und dann nachprüfen. Es gibt da noch viele andere Dinge, die mit einfließen (u.U. sogar Deine Qualifikation)

daß man sofort eine Korrektur meiner letzten Abrechnungen
als Teilzeit in Angriff nimmt bevor ich nachher doof
darstehe… .

Das würde ich vielleicht sowieso machen, das muss doch den Tatsachen entsprechen, Du weißt ja nie, was noch kommt. Wie steht das denn z.B. im Arbeitszeugnis?

Grüße
kernig

FAQ 1129 nicht gelesen?
Hallo,

welche Zeit für die Berechnung berücksichtigt wird kann man selbst nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__150.html - also nicht 3 Jahre. Empfehlenswert ist auch, das Merkblatt 1 für Arbeitslose nachzulesen: https://formular.arbeitsagentur.de/fnet_os/formular…. Dort Zif. 4
Entscheident ist, was der AG in der Verdienstbescheinigung beim Ausscheiden angibt.

Gruß
Otto