Arbeitslosengeld bei verkürzter Kündigungsfrist?

Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende fest gelegt.
Würde bei einer betriebsbedingten Kündigung, welche diesen Monat ausgesprochen wird und die einvernehmliche Kürzung der Kündigungsfrist auf Ende diesen Jahres enthält, mein Anspruch auf Arbeitslosengeld wirklich bis zur nächsten ordentlichen Kündigungsfrist (Ende März 2013) ruhen?

Oder bezieht sich die Aussage des KüSchG nur auf die Kürzung der im KüSchG angegebenen Kündigungsfristen, nicht aber auf Einzelregelungen?

Du solltest auf der im Arbeitsvertrag festgelegten Kündigungsfrist bestehen.

Ich weiß nur, daß bei Aufhebungsverträgen meist eine Sperrzeit verhängt wird, man sich da vorher die Zustimmung der AfA einholen müßte.

Ich denke, eine einvernehmliche Kürzung der
Kündigungsfrist auf Ende diesen Jahres dürfte nicht so ohne Weiteres akzeptiert werden, denn damit machst du dich ja selbst eher arbeitslos.

Mehr kann ich dazu nicht sagen, denn ich weiß ja nichts über den Hintergrund deiner Frage.

Hallo

dazu wissen die Experten zum ALG 1 sicher mehr… mein Schwerpunkt ist das SGB II /ALG 2. Tut mir leid…ich möchte dir dazu nichts möglicherweise Falsches sagen :wink:

LG

Hallo,
tut mir leid, mit dem Leistungsanspruch auf ALG I kenne ich mich nicht aus.

mfg

Bei dieser Frage kann ich leider nicht weiterhelfen.

Guten Abend.

Ihnen kann eine Sperrzeit drohen, mit einer Dauer von entweder sechs oder 12 Wochen.