hallo leute,
also ich bin in einer verzwickten lage ich bin vom 1.1.2012 bis zum 26.3.2012 auf Meisterschule gewesen und habe in der zeit kein gehalt erwirtschaftet.
nun bin ich seit dem 2.03.2012 angestellter aber so wie es aussieht werde ich gekündigt.
nun weiss ich nicht wie das mit meinem Arbeitslosengeld ist weil ich ja die letzten monate mit verdienstbescheid belegen muss damit mein anspruch berechnet werden kann aber ich habe ja die schule besucht und in den monaten Januar,Februar und März kein gehalt erzielt.
wie verläuft sich das nun?
ich habe ja auch fixkosten zu decken usw
Hallo,
zur Berechnung des Arbeitslosengeldes wird das durchschnittliche Gehalt der letzten 12 Monate zugrunde gelegt. Unter Umständen kann dieser Zeitraum auch erweitert werden.
Wenn du deinen Antrag abgibst, kann der Bearbeiter dir direkt sagen, wie hoch dein Anspruch sein wird.
Gruß
hallo riebiera,
3 monate meisterschule besucht hört sichmerkwürdig an.ich war 10 monate dabei.
leider ist das schon 30 jahre her, wie das mit dem al-geld läuft weiss ich leider nicht.
viel glück für dich
uwe
Du musst in den letzten 3 Jahren mind 200 Tage gearbeitet haben und so wird im allgeminen Das Alg berechnet. Ansonsten gibts HarziV, wobei das Amt die Miete übernimmt
Dazu kann ich leider nichts sagen.
Hallo erst mal,
ich kann dir in diesem speziellen Fall leider nicht weiter helfen, tutu mir leid, aber ich denke das Arbeitsamt in deiner Nähe wird dir sicherlich Auskunft geben können, oder aber du wirst heir noch jemanden finden der sich mit diesem speziellen thema besser auskennt, als ich.
Sorry Thriller
Hallo Rieberia,
bin nur Laie und kann keine verbindlichen Auskünfte erteilen.
ALG-1 Anspruch besteht, wenn in den letzten 24 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mind. 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet wurde.
Im vorliegenden Fall könnte man die 3 Monate Meisterschule vernachlässigen, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen.
Bitte auch die Arbeitssuchend-Meldung beachten; diese ist zwingend vor der Arbeitslos-Meldung zu erledigen.
Bette auch evtl. Sperrzeitem beachten, wenn die Arbeitslosigkeit z.B. selbst verschuldet ist.
Viele Grüße
knuffel1958
Hallo,
für eine Antwort fehlen leider Angaben von Ihnen, die ich brauche.
- Waren Sie vorher in einer Beschäftigung mit Bezahlung?
2.Wie lange haben Sie Gehalt bezogen??Jahre??Monate?? - Haben Sie schon einmal Arbeitslosengeld bezogen? Wenn ja wie lange?
- Es gibt leider keine Pauschalisierung für Arbeitslosengeld, daher sind die Angaben wichtig.
Vorher kann ich leider nicht weiterhelfen.
LG
Glaub nicht alles
Sofort zur AfA, dich arbeitssuchend melden, das sollte man nicht erst tun, wenn man die Kündigung in der Hand hat (dann innerhalb von 3 Tagen hin)
Es kommt darauf an, ob du den den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst.
Da du ja bei einer Kündigung noch dein letztes Gehalt bekommst, reicht die Zeit, um den Arbeitslosengeld I Antrag zu stellen und anhand des Bescheides zu sehen, ob man ( vielleicht auch nur ergänzend) ALG II beantragen muß.
Auch Wohngeld kann man zum ALG I beantragen, wenn es niedrig ausfällt.(dann aber kein ALG II)
Hallo,
kann ich leider nicht ganz konkret beantworten. Die Zieten ohne Gehalt dürfen allerdings nicht in eine „Berechnung“ einflileßen. Das ist „ungerecht“.
Hallo, kann ich leider nicht helfen und ich möchte auch nichts falsches sagen.
Hallo,
ALG I ist zwar nicht mein Spezialgebiet. Doch soweit ich weiß, musst du in den letzten zwei Jahren 360 Tage sozialvesicherungspflichtig gearbeitet haben. Dann hast du Anspruch auf ALG I.
Ansonsten besteht bei Mittellosigkeit Anspruch auf ALG II.
mfg
Hallo,
tut mir sehr leid, aber da bin ich leider überfragt, sorry!
MfG