Seit Jahren wohnt meine Tochter mit Mann und Kind in Hamburg.Nach langer Suche haben sie in ihrer alten Heimat ein Haus gefunden.In einigen Monaten soll schon der Umzug erfolgen. Die Chefin meiner Tochter will meine Tochter nicht kündigen, doch wenn sie kündigt bekommt sie kein Arbeitslosengeld. Leider ist das Jobangebot hier nicht sehr groß und sie hat ein Kind unter 3 Jahre.Es wird nicht ganz einfach etwas passendes zu finden. Ihr Mann arbeitet vorerst in der alten Firma weiter.
Hat sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Hallo erstmal,
sofern deine Tocher in den letzten 2 Jahren mind. 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat, hat sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Sollte deine Tochter kündigen, wird voraussichtlich eine Sperrzeit von 12 Wochen eintreten. Im Anschluss daran erhält sie Arbeitslosengeld.
Gruß
Hallo,
also eine Sperrzeit bei Eigenkündigung wird auf jeden Fall geprüft werden.
Liegen wichtige Gründe für den Umzug vor, kann von der Sperrzeit abgesehen werden. Generell kann man nicht sagen, wie entschieden wird, da es sich um Einzelfallentscheidungen handelt.
Als wichtige Gründe können z. B. gelten: Pflege der Eltern, Zuzug zum Ehepartner. Manchmal wird auch anerkannt, wenn man sich im Vorfeld intensiv um Arbeit am neuen Wohnort bemüht.
Ich rate dazu, sich bereits jetzt bei der Agentur in Hamburg arbeitssuchend für den neuen Wohnort zu melden (das geht) und sich auch schon um Arbeit dort zu bemühen(Nachweise aufheben d.h. Anschreiben, Absagen, Einladungen; bei Telefonaten Datum, Uhrzeit und Gesprächspartner, - inhalt notieren).
Achtung: Dies ist nur möglich, wenn man dem Arbeitsmarkt mind. 15 Stunden pro Woche zur Verfügung steht.