Arbeitslosengeld falsch berechnet

Liebe/-r Experte/-in,

soeben habe ich festgestellt, dass mein ALG I wohl falsch, zu niedrig, berechnet wurde. Differenz c. 150 €.
Die auf dem Bescheid angegebene Einspruchsfrist von 1 Monat ist seit 2 Wochen abgelaufen. Was kann ich jetzt machen?

Danke.

Beste Grüße
Thomas

Hallo,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ist die Widerspruchsfrist abgelaufen, können Sie einen Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X stellen.

Liebe/-r Experte/-in,

soeben habe ich festgestellt, dass mein ALG I wohl falsch, zu
niedrig, berechnet wurde. Differenz c. 150 €.
Die auf dem Bescheid angegebene Einspruchsfrist von 1 Monat
ist seit 2 Wochen abgelaufen. Was kann ich jetzt machen?

Danke.

Beste Grüße
Thomas

Hallo,

am besten sofort trotzdem Widerspruch einlegen. Ansonsten Klage vor dem Sozialgereicht einreichen.

Gruß

Hallo Thomas,

am besten so schnell wie möglich mit dem Bescheid zu der zuständigen Agentur gehen und mit dem Sachbearbeiter besprechen ob man die Widerspruchsfrist verlängern kann bzw. ob die Berechnung nochmals überprüft werden kann.

Liebe Grüße
Marion

Ich würde dir raten zum Sozialgericht zu gehen,die können dir weiter helfen.Keine Angst das ist kostenlos!!Liebe Grüße Bärbel

Hallo,

wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, besteht noch die Möglichkeit einen Überprüfungsantrag (nach § 44 SGB X( zu stellen.
Also einen Brief an die Agentur schreiben mit der Bitte, dass der Antrag nocheinmal überprüft wird und dann auch eine entsprechende Begründung vermerken.

Gruß

Hallo Thomas,

die besten Erfahrungen habe ich mit anrufen gemacht, so blöd sich das anhört. Fehler passieren aber in der Regel auf diesem Feld nicht mit Absicht. Sollte das nicht helfen, kannst Du einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen.

Gruß
Nicole