soeben habe ich festgestellt, dass mein ALG I wohl falsch, zu niedrig, berechnet wurde. Differenz c. 150 €.
Die auf dem Bescheid angegebene Einspruchsfrist von 1 Monat ist seit 2 Wochen abgelaufen. Was kann ich jetzt machen?
Ist die Widerspruchsfrist abgelaufen, können Sie einen Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X stellen.
Liebe/-r Experte/-in,
soeben habe ich festgestellt, dass mein ALG I wohl falsch, zu
niedrig, berechnet wurde. Differenz c. 150 €.
Die auf dem Bescheid angegebene Einspruchsfrist von 1 Monat
ist seit 2 Wochen abgelaufen. Was kann ich jetzt machen?
am besten so schnell wie möglich mit dem Bescheid zu der zuständigen Agentur gehen und mit dem Sachbearbeiter besprechen ob man die Widerspruchsfrist verlängern kann bzw. ob die Berechnung nochmals überprüft werden kann.
wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, besteht noch die Möglichkeit einen Überprüfungsantrag (nach § 44 SGB X( zu stellen.
Also einen Brief an die Agentur schreiben mit der Bitte, dass der Antrag nocheinmal überprüft wird und dann auch eine entsprechende Begründung vermerken.
die besten Erfahrungen habe ich mit anrufen gemacht, so blöd sich das anhört. Fehler passieren aber in der Regel auf diesem Feld nicht mit Absicht. Sollte das nicht helfen, kannst Du einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen.