Weiß jemand, wie viel Arbeitslosengeld eigentlich ein „Profifußballspieler“ bekommt, der in den letzten Jahren z. B. 2 Millionen Jahreseinkommen hatte, und jetzt kurzfristig keinen Verein findet, der ihn weiter beschäftigt?
Hallo,
da er während seiner Zeit als „Arbeitnehmer“ wahrscheinlich den Höchstbeitrag
zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat, das sind in 2014 5950,00 € mtl. Gehalt,
wird auch sein Arbeitslosengeld danach berechnet.
Gruss
Czauderna
Hi!
da er während seiner Zeit als „Arbeitnehmer“ wahrscheinlich
den Höchstbeitrag
zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat, das sind in 2014
5950,00 € mtl. Gehalt,
wird auch sein Arbeitslosengeld danach berechnet.
Nur die wirklich arbeitslosen Profifußballer, die auch „arbeitslos“ gemeldet sind, können von solchen Summen, die der "„2-Mio.-Mann“ als Arbeitslosengeld bekommen würde, nur Träumen, dass sie diese Summe als Profigehalt bekommen …
Grüße,
Tomh
Sorry, aber das versteh ich jetzt nicht ganz! Was meinst Du damit?
Sorry, aber das versteh ich jetzt nicht ganz! Was meinst Du
damit?
Hallo,
also, der Profi-Fussballer ist Angestellter seines Vereins und unterliegt somit der Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. In beiden Zweigen dieser Sozialversicherung gibt es keine Versicherungspflichtgrenze, wohl aber einer Beitragsbemnessungsgrenze und diese liegt in 2014 bei der von mir o.g. Summe. Selbst wenn er mtl. 100.000,-- € bekommen würde, bei Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze ist schluss, dann steigt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung nicht mehr. Dies hat zur Folge, dass im Leistungsfall auch nur dieser Höchstbeitrag berücksichtigt wird und der Arbeitslose Fussballer ungefähr 66% (ohne Gewähr) dieser Beitragsbemessungsgrenze als Arbeitslosengeld 1 erhält. So verstanden ?
Gruss
Czauderna
Danke für die Erklärung! Jetzt habe ich es verstanden!
Die Frage für mich bleibt, ob eine Profifussballer Angestellter des Vereins ist, oder quasi als „Selbständiger“ Mitarbeiter geführt wird und somit eben nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen muss!
Hallo,
also, ich weiss , dass hier grundsätzlich Arbeitsverhältnisse vorliegen, bzw. in der Vergangenheit vorlagen. Ich kenne einige Profis, auch bekanntere Namen, die GKV-versichert sind oder waren, bzw. für die Pflichtbeiträge zur Arbeitslosen und Rentenversicherung an eine GKV-Kasse abgeführt werden
Gruss
Czauderna
Vielen Dank!!