Kommt mir so bekannt vor…
Hallo Patrick,
die Geschichte mit deiner Freundin kommt mir sehr bekannt vor - meine Klage gegen die Bundesanstalt für Arbeit liegt seit 1999 beim Sozialgericht und soll bald mal in 1. Instanz behandelt werden.
Kurz zu meiner Geschichte: Ich bin Rettungsassistent und habe im Grundstudium, das ich regulär in 4 Semestern absolviert habe, zu 100% gearbeitet. Wie das geht? Indem man freiwillig die Nacht- und Wochenendschichten von Kollegen übernimmt, indem man den Jahresurlaub in die Klausurenzeit legt, Dienste tauscht. Vermutlich so handelt, wie es immer wieder gefordert wird von der Politik: Leistung zeigt.
Dann wurde mein AV nicht verlängert, da Personal abgebaut werden mußte. Der Antrag auf ALG wurde abgelehnt, da ich so dämlich ehrlich war mein Studium anzugeben. Ich war beitragspflichtig, aber nicht leistungsberechtigt.
Nun ist es ja so, dass laut
arbeitsamt.de fuer Studenten kein Arbeitslosengeld gezahlt
wird - mit folgender Ausnahme: „Wenn Sie nachweisen, dass die
objektiven Anforderungen des Ausbildungsganges eine
versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich
umfassende Beschäftigung neben der Ausbildung zulassen.“
Tja, und genau mit dem Nachweis ist es schwer. Meiner Meinung nach gibt es doch wohl keinen besseren Beweis als ein Grundstudium in Regelstudienzeit bei Vollbeschäftigung, oder? Tja, man glaubte mir trotzdem nicht.
Dabei hätte ich auch mein Studium nach hinten gestellt, nur noch mit halber Kraft betrieben, da für mich damals der Beruf im Vordergrund stand, ich im Studium mehr so eine Art Hobby mit Perspektive verstand. Nein, ich war nicht immatrikuliert um finanzielle Vorteile zu haben (sozialrechtlich war und bin ich Angestellter!!!), sondern um nebenbei die Zukunftschancen zu schaffen, die ich in meinem Beruf nicht habe.
Reicht es als Nachweis schon, dass sie in der letzten Zeit
waehrend ihrer Ausbildung mehr als 15 Stunden die Woche
gearbeitet hat, oder musz ein weitergehender Nachweis gefuehrt
werden?
Tja, ich konnte 50 (!) Wochenstunden nachweisen PLUS ein regulär absolviertes Grundstudium, es hat keinen interessiert.
Wie verhaelt es sich dann, sobald sie ihr Studium beendet hat
und immer noch arbeitslos ist, ergibt sich dann daraus ein
umgehender Anspruch auf das Arbeitslosengeld?
Meine Meinung (ich bin kein Jurist): VOR der Arbeitslosmeldung soll sie sich exmatrikulieren oder beurlauben lassen. Die Scherereien mit dem Arbeitsamt kann ich niemandem empfehlen. Es ist einfach klasse, dass man als leistungsbereiter Mensch wie ein Betrüger behandelt wird
Nur der Vollständigkeit halber: Nachdem ich mein Studium ein Jahr unterbrochen habe, habe ich meinen Job auf 50% reduziert und stehe gerade am Ende der Examensprüfungen. Ich habe die Hälfte des Studiums 100%, die andere 50% gearbeitet und mein Studium abzüglich der Pause schneller beendet als manch ein Vollzeitstudent.
Tut euch den Streß mit dem Amt, mit dem Sozialgericht nicht an. Wenn sie nix mehr an der Uni zu tun hat, soll sie sich vorher exmatrikulieren, andernfalls beurlauben lassen.
Gruß, Claus
P.S. Tröstlicherweise sagen mir die Juristen fast unisono, dass mein Verfahren vor dem Sozialgericht äußerst ungewiß sei - ich aber vor dem BVerfG gute Chancen hätte, da es nicht sein könne, dass ich beitragspflichtig war (bin), aber nicht leistungsberechtigt.