Arbeitslosengeld? gekündigt zum 30.3.Neustelle 1.7

Ich wurde zum 30.03. gekündigt und habe eine feste Zusage, dass ich am 01.07. eine neue Stelle beginne.

  1. habe ich während dieser 3 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld?

  2. Muß ich während dieser Zeit mich um andere Stellen bemühen, damit ein etwaiger Anspruch auf ALG bestehen bleibt?

Freue mich sehr auf Eure Antworten!

LG stephan

Hallo Stefan,

wenn die Anwartschaft erfüllt ist d.h. in den letzten beiden Jahren mind. 1 Jahr versicherungspflichtig gearbeitet wurde, hat man Anspruch auf A`losengeld.

Während des Bezugs von A´losengeld ist man zu Eigenbemühungen verpflichtet, d.h. man muss sich bewerben. Liegt eine Einstellungszusage, wie hier vor, sieht der Vermittler i.d. Regel davon ab oder schränkt diese Verpflichtung ein.

VG
Claudia

Hallo,

zu 1:
Ja, wenn du insb. die Anwartschaftszeit erfüllt hast, d.h. 12 Monate innerhalb der letztens 2 Jahre gearbeitet hast.

zu 2:
Ja, weil es sich hierbei um eine Voraussetzung zum Bezug von Arbeitslosengeld handelt, meistens zeigen die Mitarbeiter durchaus Verständnis und fordern keine intensiven Bemühungen. Pro forma besteht diese Regelung aber immer.

Hallo,

du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld, sofern du in den letzten 24 Monaten mind. 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst.
Ist dies der Fall musst du dich umgehend arbeitslos melden!
Wenn eine schriftliche Zusage vorliegt, musst du dich um keinen anderen Job bemühen.

Gruß