AG hat fristlos gekündigt, Einigung vorm Arbeitsgericht ist gescheitert, da AG nicht eingewilligt hat. Richter hat dem AG schon mitgeteilt bei dem Einigungstermin, dass er im Unrecht ist. Neuer Termin ist erst im April. AN ist für Arbeitlosengeld gesperrt und jetzt ist der AN krank. Wer zahlt?? Die Krankenkasse?
Hallo,
Auch mit Wut im Bauch können Fragen freundlich mit Anrede und Gruß gestellt werden.
Nun, dann könnte ja zunächst mal versucht werden, ein vorläufiges Statement vom Richter zu bekommen.
Da hier allerdings absolut nicht klar ist, wie es zu dieser Situation kam, könnte allgemein bei der AA um eine vorläufige Entscheidung gebeten werden, respektive bei der ArGe ( heißt nun Jobcenter ) vorsprechen. Allgemein könnte noch erwähnt werden, das bei Rechtmäßigkeit der Kündigung,
( bzw. bei festgestelltem allgemeinem Verschulden des AN )
Vorschussleistungen zurückzuzahlen wären.
mfg
nutzlos
Hallo nutzlos,
habe mich zum erstenmal in so einem Portal angemeldet.
Vielen Dank für die Antwort.
Das Arbeitsamt verweist einen auf ALG II und wenn man krank wird wer bezahlt dann?
Hallo nutzlos,
Hallo Daniel,
habe mich zum erstenmal in so einem Portal angemeldet.
Ist schon gut, aber einen Brief versieht man normalerweise auch mit Anrede und Gruß. Nun weisst Du, das so etwas hier bei w-w-w gerne gesehen wird.
Vielen Dank für die Antwort.
Das Arbeitsamt verweist einen auf ALG II und wenn man krank
wird wer bezahlt dann?
Da wäre zunächst die Frage, wann die Person erkrankte ( z.B. noch während der Arbeit )und wie lange sie bereits krank ist.
Alg II wäre beim Jobcenter zu beantragen. Gut wäre dann auch eine schriftliche Begründung von der Arbeitsagentur, warum kein ALG I gezahlt wird, bzw. weswegen gesperrt wurde.
mfg
nutzlos