Arbeitslosengeld I

Hallo an alle,

kurz zur Geschichte: Person N hat im öff. Dienst bei einer Universitätsklinik gearbeitet. Erst in einer Abteilung, dann in der andere. Im Prinzip bleibt der Arbeitgeber gleich, auf jeden Fall die gleiche Verwaltung.
Nun die Frage: da es rein theoretisch zwei Arbeitgeber waren, die aber zu einem größeren übergeordneten Arbeitgeber gehören, wo sollte man für den Antrag auf Arbeitslosengeld I die Arbeitgeberbescheinigun ausfüllen lassen: bei der Verwaltung oder bei dem letzteren Arbeitgeber?

Vielen Dank schon mal für die Antworten!

Hallo,

Verwaltung. Sollte diese keine umfassende Bescheinigung ausstellen, wirst du es erfahren.

G

Vielen Dank!!!

Hallo erst mal,

ich würde das bei der Verwaltung ausfüllen lassen, nur wenn die sagt, wir sind nicht zuständig,
dann kannst du zum letzten AG gehen, aber wenn das eine Verwaltung ist, dann ist die Verwaltung zuständig.

lg. gold-marie