Hallo an alle,
kurz zur Geschichte: Person N hat im öff. Dienst bei einer Universitätsklinik gearbeitet. Erst in einer Abteilung, dann in der andere. Im Prinzip bleibt der Arbeitgeber gleich, auf jeden Fall die gleiche Verwaltung.
Nun die Frage: da es rein theoretisch zwei Arbeitgeber waren, die aber zu einem größeren übergeordneten Arbeitgeber gehören, wo sollte man für den Antrag auf Arbeitslosengeld I die Arbeitgeberbescheinigun ausfüllen lassen: bei der Verwaltung oder bei dem letzteren Arbeitgeber?
Vielen Dank schon mal für die Antworten!