Guten Abend,
ich habe eine Frage zum Anschpruch von ALG I.
Besteht ein Anschpruch auf ALG I nach einer Vollzeitbeschäftigung von 6 Monaten?
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Abend,
ich habe eine Frage zum Anschpruch von ALG I.
Besteht ein Anschpruch auf ALG I nach einer Vollzeitbeschäftigung von 6 Monaten?
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Für einen sechsmonatigen Anspruch auf Arbeitslosenged I von der Agentur für Arbeit muss man eine 365 Tage ununterbrochene Erwerbstätigkeit nachweisen, die über 400 EUR brutto gelegen haben muss. Das heißt, Midijobs zählen, aber keine Minijobs.
Bei nur sechs Monaten gibt’s in der Regel nüscht, es sei denn, es gibt noch eine Restanwartschaft aus vergangenen Zeiten, der die Restzeit ergänzt.