Arbeitslosengeld I

Man hat bei der Arbeitsagentur angerufen und sich arbeitssuchend gemeldet. Gleichzeitig einen Arbeitslosengeldantrag angefordert. Der ist dann auch angekommen. In dem Antrag steht drin, "man vereinbare bitte bis spätestens dann und dann einen Termin zur persönlichen Abgabe bei der Agentur für Arbeit. Man ist jetzt davon ausgegangen, dass das der Termin zur persönlichen Vorsprache auch ist. Da es ja hieß bis dann und dann. Jetzt war man da und es wurde gesagt „zu spät“. Man hätte gestern spätestens da gewesen sein müssen. Was aber nicht im Antrag drin steht. Kann man dagegen Widerspruch einlegen?

Danke für die Hilfe!!!
Engelchen75

In dem Antrag steht drin, "man vereinbare bitte
bis spätestens dann und dann einen Termin zur persönlichen
Abgabe bei der Agentur für Arbeit.

Stand da wirklich „dann und dann“? Wenn nein, was dann?

Kann
man dagegen Widerspruch einlegen?

Gegen „Gesagtes“ kann man keinen Widerspruch einlegen sondern nur gegen schriftliche Bescheide mit Rechtsfolgenbelehrung.

Bitte