Liebe/-r Experte/-in,
anbei ein Fallbeispiel zum Arbeitslosengeld I mit mehreren konkreten Fragen, ob das tatsächlich so gehandhabt wird? Vielen Dank im Voraus für deine Unterstützung.
Stefantu
Fall:
Arbeitgeber A:
Alfons arbeitet mehr als zwei Jahre bei Arbeitgeber A. Dann verliert er seine Arbeit.
- Arbeitslosigkeit:
Er hat einen sechsmonatigen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben und bekommt Geld ausgezahlt.
Arbeitgeber B:
Kurz vor Ablauf des halben Jahrs, findet er eine auf 6 Monate befristete Stelle bei Arbeitgeber B.
- Arbeitslosigkeit:
Nach Abschluss der befristeten Stelle bei Arbeitgeber B meldet er sich wieder arbeitslos.
Er bekommt aus seinem ursprünglichen Anspruch noch Geld für 10 Tage. Durch die Arbeit bei Arbeitgeber B ist keine Verlängerung oder sonstige Mehrvergütung seines Arbeitslosengeldes entstanden.
Drei weitere Monate ist er arbeitslos gemeldet, ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Seine Krankenversicherung muss er selbst bezahlen.
Arbeitgeber C:
Alfons arbeitet erneut in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis für 7 Monate.
- Arbeitslosigkeit:
Alfons bekommt kein Arbeitslosengeld, da sein Anspruch auf Arbeitslosengeld während der zweiten Arbeitslosigkeit auslief. Seitdem hat er durch die Beschäftigung bei C erst 7 Monate, statt der erforderlichen 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet.
Fragen:
a) Ist es richtig, dass Alfons während seiner zweiten Arbeitszeit nur noch 10 Tage Anspruch auf Leistungsbezug hat und so seine Arbeit bei B gar nicht berücksichtigt wird?
b) Ist es richtig, dass Alfons in der 3. Arbeitslosigkeit gar keinen Anspruch auf Leistungsbezug hat? Muss er zumindest noch 5 Monate versicherungspflichtig arbeiten, um wieder leistungsberechtigt zu sein?
c) Gilt, dass Alfons wesentlich besser gestellt wäre, wenn seine 1. Arbeitslosigkeit 10 Tage länger gedauert hätte, weil er dann in Arbeitslosigkeit 3 wieder voll leistungsberechtigt wäre. Hat er also letztlich durch Arbeit mit Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung Ansprüche auf Leistungsbezug verloren?
d) Gilt, wenn Alfons während seiner Arbeitslosigkeit 2 sich nicht arbeitslos gemeldet und auf die 10 Tage Leistungsbezug verzichtet hätte, er dann in Arbeitslosigkeit 3 wieder Anspruch auf 6 Monate hätte?
d) Wenn Alfons Arbeit bei Arbeitgeber B volle drei Jahre gedauert hätte, hätte er dann wieder Anspruch auf ein halbes Jahr Leistungsbezug unabhängig von dem noch bestehenden ursprünglichen Restanspruch auf nur 10 Tage Arbeitslosengeld?