Hallo,
zur Regelung des ALG I gibt es offensichtlich neue Regelungen.
Folgende Fragen stellen sich:
Wie setzt sich eine Anwartschaft zusammen ?
Angenommen, eine Person muss ALG beantragen. Hatte aber nur ein halbes Jahr davor gearbeitet.
Ist dann auch die Zeit der letzten zwei Jahre relevant, sofern diese Person, hier mindestens 360 Tage gearbeitet hat ?